Prozess um Vergewaltigung von Studentin
Verteidigerin eines Vergewaltigers behauptet, das Opfer habe Sex gewollt - Urteil: Zwölf Jahre Haft. Nichtigkeit und Berufung meldet die Verteidigung an. Auch der Staatsanwalt beruft. Ihm sind zwölf Jahre zu wenig.

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Auch bei der Verteidigung, sagt Staatsanwalt Hansjörg Bacher in seinem Plädoyer, gebe es Grenzen des guten Geschmacks. Grenzen, die die Verteidigerin des Angeklagten überschritten hat.
Ihre Strategie verkürzt zusammengefasst: Die 21-jährige Studentin wollte an diesem 22. April des Vorjahres so dringend Sex, dass der Angeklagte sie nach dem ersten Mal nur mit Gewalt von sich fernhalten konnte. "Man macht die junge Frau durch solche Unterstellungen noch einmal zum Opfer", sagt der Ankläger, der seine Abscheu kaum verbergen kann.
Psychischen Folgen
Die Sachverständige hat davor erklärt, dass das Opfer so heftig gewürgt wurde, dass es nur ganz knapp überlebt hat. An den psychischen Folgen der Vergewaltigung werde die Studentin wohl ihr Leben lang leiden. Der Täter, ein 23-jähriger Afghane, ist haarscharf an einer Anklage wegen Mordversuchs vorbeigeschrammt.
Die Verteidigerin fordert unbeirrt einen "Freispruch im Zweifel". Das Mädchen habe Sex gewollt und sei dann "von der Dynamik des Geschehens überfordert" worden.
Von der Dynamik des Geschehens wird danach die Verteidigerin eingeholt. Wenig mehr als fünf Minuten Beratung benötigen Richter Stefan Koller und die zwei Schöffinnen für ihr Urteil: schuldig. Zwölf Jahre Haft.
"Wir haben Ihnen nicht geglaubt", erklärt der Richter dem Angeklagten. "Ihre Darstellung war völlig unglaubwürdig." Und so eine Verteidigungslinie sei ihm auch noch nicht untergekommen.
Lediglich die Unbescholtenheit spricht für den Angeklagten und verhindert die Höchststrafe von 15 Jahren.
Nichtigkeit und Berufung meldet die Verteidigung an. Auch der Staatsanwalt beruft. Ihm sind zwölf Jahre zu wenig.
















