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Zuletzt aktualisiert: 02.07.2012 um 12:33 UhrKommentare

Wiederbetätigung: Angeklagter hat plötzlich Alibi

Im Grazer Straflandesgericht ist der Prozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen zehn Männer fortgesetzt worden. Einer der Angeklagten wurde nun von seiner Freundin und deren Eltern massiv entlastet.

Foto © APA/Sujetbild

Es geht dabei um rechtsextreme Äußerungen und Ausschreitungen in einem Lokal und bei einer öffentlichen Fußballübertragung während der WM 2010, sowie das Verteilen von Aufklebern und eine fragwürdige Internetseite. Als Haupttäter gilt dabei der Oststeirer Franz Radl, der bereits einschlägig vorbestraft ist. Nach mehrwöchiger Pause ging der Prozess weiter, wobei sich nur die Kleidung der Angeklagten verändert hat, die wegen der hohen Temperaturen auf ihre Trachtenoutfits verzichtet haben. Im Mittelpunkt standen drei Zeugen, die zwei Jahre nach den angeklagten Vorfällen plötzlich aufgetaucht sind und einen der Beschuldigten entlasten. Er wurde von Opfern der Schlägerei in dem Lokal eindeutig identifiziert, er soll bei den Ausschreitungen dabei gewesen sein und in der Gruppe eine führende Rolle einnehmen.

Alibi

Vor kurzem tauchte aber seine Freundin auf und erklärte, der Beschuldigte habe den fraglichen Abend im Jänner 2010 bei ihr in Stockerau verbracht, also weit weg von Graz. Die arbeitslose Friseurin erklärte, er habe das ganze fragliche Wochenende bei ihr verbracht, außerdem seien ihre Eltern zum Abendessen gekommen, könnten also alles bezeugen. Die Mutter - eine SP-Lokalpolitikerin - bestätigte die Angaben der Tochter, ebenso der Vater.

"Sie können ihn entlasten und rühren zwei Jahre keinen Finger? Wieso kommen Sie jetzt damit daher?", wunderte sich Staatsanwalt Johannes Winklhofer. "Für mich war klar, dass er bei mir war", antwortete die 26-Jährige. Außerdem habe sie nie jemand gefragt, so die Zeugin, und auf die Idee, von sich aus zur Polizei zu gehen sei sie nicht gekommen.

Von den zehn Angeklagten mussten sich acht bereits im Frühjahr vor Gericht verantworten, teilweise wurden sie auch - nicht rechtskräftig - verurteilt. Dabei ging es allerdings ausschließlich um Körperverletzungen bei den zwei Auseinandersetzungen im Lokal und beim Public-Viewing. Bei dieser zweiten Prozessrunde, die seit Mai läuft, geht es dagegen auch um das Verteilen von Aufklebern mit der Aufschrift "Freiheit für Honsik". Gerd Honsik, hartnäckiger Holocaust-Leugner, wurde zuletzt 2010 nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt. Er wurde als Zeuge geladen, hat sich allerdings aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes entschuldigt und um eine Einvernahme vor Ort gebeten. Da noch nicht klar ist, in welcher Form das passieren wird, dürfte es in dieser Woche noch kein Urteil geben.


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