Onkel missbrauchte elfjährige Nichte sexuell: 8 Jahre Haft
Oststeirer erfand einen Erpresser, um seine elfjährige Nichte jahrelang sexuell nötigen zu können: Neun Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

Foto © APA
Von einem "äußerst perfiden Sexualverbrechen", wie es auch am Landesgericht Graz selten verhandelt werde, spricht Staatsanwalt Hansjörg Bacher. der Angeklagte, ein 50-jähriger Oststeirer, hat drei Jahre lang abartigste sexuelle Handlungen an seiner Nichte vorgenommen.
Das Mädchen, das zu Beginn elf Jahre alt war, war davor schon von seinem Großvater sexuell missbraucht worden. Und während ihr Onkel sich noch an ihr verging, hat auch noch ein Unbekannter versucht, sie zu vergewaltigen.
Um seine Nichte einzuschüchtern, erfand der Angeklagte einen Erpresser, der angeblich drohte, Nacktfotos an das Jugendamt zu schicken, sollte sie nicht gefügig sein. Dann würden die Mutter des Mädchens ins Gefängnis und ihr Bruder ins Heim kommen. Für den angeblichen Erpresser fertigte er auch Beweisvideos des Missbrauchs an. "Diese kriminelle Energie sucht ihresgleichen", fasst der Ankläger zusammen. "Es ging so weit, dass das Mädchen Angst hatte, er könnte mit dem Missbrauch aufhören."
Das Martyrium endete erst, als sich das Mädchen einem Freund anvertraute. Im Zuge der Ermittlungen kam zutage, dass der Angeklagte auch an der sieben Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin sexuelle Handlungen vorgenommen hatte.
Geschlechtliche Nötigung, schweren sexuellen Missbrauch und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses wirft der Staatsanwalt dem Mann vor, dem der Gutachter Pädophilie attestiere. Trotz "seelisch-geistiger Abartigkeit höheren Grades" liege aber Zurechnungsfähigkeit vor. Der Staatsanwalt beantragt neben einem strengen Urteil auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
"Ich kann es kurz machen", sagt der Verteidiger des freundlich lächelnden Angeklagten. Sein Mandant habe die Kontaktaufnahme mit ihm verweigert. Lediglich den Ausschluss der Öffentlichkeit könne er namens des Angeklagten beantragen.
Der Vorsitzende des Schöffensenates, Richter Stefan Koller, gibt dem Antrag statt. Öffentlich ist erst wieder das Urteil: Neun Jahre Haft und - wie erwartet - Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrechung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte meldet Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.


















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