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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 um 05:23 UhrKommentare

Gewalttäterin wollte Kinder ins Auto locken

Eine 46-jährige Grazerin, die bis vor Kurzem wegen Mordverdachts in Haft war, versuchte, zwei Kinder in ihr Auto zu locken. Danach verursachte sie einen Unfall.

Foto © Gernot Eder

Ein Anwesen in Liebensdorf bei Heiligenkreuz am Waasen. Mittwoch, Nachmittag, 20. Juni 2012. Ein hellbrauner Pkw bleibt im Hof stehen, eine blonde Frau springt aus dem Wagen. Mit Fußballstickern versucht sie die beiden Buben der Besitzerin (sechs und neun Jahre alt) ins Auto zu locken. Als die Kinder nicht reagieren, packt sie den älteren am T-Shirt. Im selben Moment greift die Mutter ein.

"Ich war auf dem Balkon und bin hinuntergegangen, um nachzusehen, was los ist. Da ist diese Frau auf mich zugekommen. Ich wusste sofort: Entweder ist sie betrunken oder geisteskrank. Ich hab die Buben ins Haus geschickt und bin hinterhergerannt. Während die Unbekannte in ihr Auto stieg und davonfuhr, habe ich bereits mit der Polizei telefoniert und das Kennzeichen durchgegeben", erzählt die Mutter der beiden Buben.

Zwei Promille

Einige Zeit später verursachte die Gesuchte in Laßnitzhöhe einen Unfall. Sie fuhr einen Straßenstipfel um und wurde von der Polizei gestoppt - mit zwei Promille Alkohol im Blut, wie der Test ergab. Ihr wurde der Führerschein abgenommen.

Nun stellte sich heraus, dass es sich um eine 46-jährige Grazerin handelte, die am 12. Dezember 2011 in einer Grazer Wohnung ihre 67-jährige Freundin getötet hatte. Damals gab sie zu, der Pensionistin einen Tritt verpasst zu haben, weil die Wohnungstür abgesperrt war und sie daher nicht hinauskonnte. Als die Frau auf dem Boden lag, habe sie noch ein bis zwei Mal auf sie eingetreten. Der Gerichtsmediziner stellte zahlreiche Kopf- und Gesichtsverletzungen fest, die von mehreren stumpfen Gewalteinwirkungen stammten. Die Verdächtige wurde wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft genommen, aber Anfang Juni enthaftet. Der psychiatrische Sachverständige war zu der Ansicht gekommen, dass die Tatverdächtige im Zustand voller Berauschung stand und deshalb nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob noch ein zweites Gutachten eingeholt wird oder ob die Verdächtige bloß wegen Begehung einer Straftat in voller Berauschung bestraft wird. Eine Einweisung in eine Klinik sei derzeit nicht möglich, so Staatsanwalt Hansjörg Bacher.

HANS BREITEGGER

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