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Zuletzt aktualisiert: 16.06.2012 um 05:33 UhrKommentare

Pflegeregress: Land verliert Rechtsstreit

Land forderte von Grazer Familie 16.000 Euro an Pflegekosten für inzwischen verstorbene Tante - und blitzte zwei Mal vor Gericht ab.

Foto © APA/Sujet

Die Kernfrage lautet: Hat die pflegebedürftige und mittlerweile verstorbene Hildegard M. ihr Vermögen verschenkt und so das Land geschädigt? Ja, sagt das Land; Nein, sagt die Familie M. - und Nein sagt auch das Gericht. In zweiter Instanz ist das Land abgeblitzt, 16.000 Euro an Pflegekosten für Frau M. zu regressieren. Der Gang zum Höchstgericht ist möglich - und den hält sich das Land auch offen.

Gregor Kohlbacher, Anwalt der Familie M., wundert sich: "Es wurde von der Politik immer versprochen, Härtefälle zu vermeiden. Und in Wahrheit zieht das Land sogar mit abenteuerlichen Rechtsmeinungen vor Gericht."

Die Geschichte beginnt bereits im Jahr 2005. Hildegard M. lebt mit ihrem Mann Rudolf und der Familie seines Neffen im selben Haus in Graz. 2005 stirbt Rudolf M. und vererbt dem Neffen die Hälfte des Hauses. Witwe Hildegard bekommt unentgeltliches Wohnrecht und wird von der Familie umsorgt. 2006 muss Hildegard M. aber ins Heim - und die Familie sucht beim Land als Sozialhilfeträger um Zuzahlung zu den Heimkosten an.

Das Land lehnt ab. Die Begründung: Hildegard M. hätte Vermögen verschenkt und somit zulasten des Sozialhilfeträgers gehandelt. Frau M. hätte nach dem Tod ihres Mannes den Pflichtteil erben müssen - ein Viertel des Hauses im Wert von rund 82.000 Euro. Mit diesem Vermögen hätte sie den Heimplatz selbst bezahlen können. Der Vorwurf: Frau M. hätte Vermögen verschoben, um sich Pflegekosten zu ersparen.

Die Familie beruft, der Streit mit dem Land zieht sich hin und landet schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof. Sein Urteil erlebt Frau M. nicht mehr, sie stirbt 2007. Im Jahr 2011 entscheidet der Verwaltungsgerichtshof: Das Land muss die Kosten von 16.000 Euro für die Heimpflege übernehmen.

Land will Regress

Das Land zahlt - und klagt von der Familie M. den Pflegeregress ein. Aber auch da erhält die Familie in den ersten beiden Instanzen vor Gericht recht.

Eine Prozesslawine befürchtet man beim Land offiziell nicht: "Die Urteile haben keine Auswirkungen auf die gängige Praxis beim Pflegeregress", so Heinrich Fischer von der Sozialabteilung FA 11A. "Das ist ein Einzelfall, der noch dazu extrem komplex ist."

GERALD WINTER

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