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Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 um 06:04 UhrKommentare

Trotz Tötung der Freundin: Frau aus U-Haft entlassen

Oberlandesgericht sieht keine Grundlage für eine Mordanklage. Grazerin, die ihre Bekannte erschlagen haben soll, wurde aus der U-Haft entlassen.

Die Frau wurde am Montag enthaftet

Foto © Kanizaj Die Frau wurde am Montag enthaftet

Polizisten brachen die versperrte Wohnungstür in der Grazer Klosterwiesgasse auf, aus der Nachbarn laute Geräusche gehört hatten. Was sie vorfanden, war eine Tote (67) und eine verwirrte, betrunkene Frau (46), die kaum zusammenhängend antworten konnte.

Die Wohnungsinhaberin war schrecklich zugerichtet, sie hatte mehrere Brüche und schwere Kopfverletzungen erlitten. Ihre Bekannte - die Frauen hatten sich in der Landesnervenklinik Sigmund Freud kennengelernt - wurde in U-Haft genommen. Sie bekennt sich zwar zur Tat, bestreitet aber jede Tötungsabsicht.

Am Montag wurde sie aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Oberlandesgericht Graz einem Einspruch ihres Verteidigers Gerald Ruhri gegen die Mordanklage der Staatsanwaltschaft Recht gegeben hat.

Psychische Verfassung

Sie habe die versperrte Wohnung verlassen wollen, erklärte die Frau bei den Einvernahmen. Als es ihr das nicht gelang, geriet sie "in Panik". Sie trat und schlug auf die Wohnungsinhaberin ein.

Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass die Verdächtige zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war - offenbar aufgrund ihrer psychischen Verfassung, ihrer Panikattacke und der starken Alkoholisierung. Staatsanwalt Johannes Winklhofer beharrte trotzdem auf einer Mordanklage.

Dagegen ging der Verteidiger mit einer Beschwerde gegen den Staatsanwalt und mit einem Einspruch gegen die Anklage vor. Dem Einspruch folgte sogar die Oberstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme und letztlich auch das Oberlandesgericht.

"Nun bleibt allenfalls der Vorwurf der Begehung einer Straftat im Zustand der völligen Berauschung", erklärt Anwalt Ruhri. Das ist aber "nur" ein Vergehen, und die U-Haft ist in solchen Fällen mit sechs Monaten begrenzt. Deshalb war die Frau zu enthaften, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher. "Das Oberlandesgericht fordert weitere Sachverhaltsaufklärung. Wir sind wieder im Ermittlungsverfahren." Ob die Anklagebehörde auf die Mordanklage beharrt, ist noch unklar.

ALFRED LOBNIK

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