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Zuletzt aktualisiert: 31.05.2012 um 20:45 UhrKommentare

Mitfahrbörse genutzt: als Schlepper verurteilt

Deutscher Staatsbürger, der in Graz wohnt, nahm bei Besuch in der Heimat, ohne es zu wissen, zwei illegale Ausländer mit. Bei einer Kontrolle wurden sie verhaftet, dem Lenker 2100 Euro Strafe aufgebrummt.

Ein Risiko geht jeder ein, der Unbekannte mitnimmt und sich nicht wenigstens den Reisepass zeigen lässt

Foto © APAEin Risiko geht jeder ein, der Unbekannte mitnimmt und sich nicht wenigstens den Reisepass zeigen lässt

Autostoppen ist out, Mitfahrbörsen im Internet sind der letzte Schrei. Wer billig von A nach B kommen oder sich als Autofahrer Spritkosten sparen will, stellt seine Daten ins Internet; und ruck, zuck ist ein (Mit-) Fahrer gefunden, mit dem man sich die Kosten teilen kann.

Felix von Bally, deutscher Staatsbürger, wohnt und arbeitet seit sieben Jahren in Graz. Um den Kontakt zu seiner Familie in München nicht abreißen zu lassen, fährt er öfter nach Hause. Damit die Kosten dabei nicht explodieren, nimmt er Leute mit, die sich über die Internetadresse "mitfahrgelegenheit.at" bei ihm melden.

Als er kürzlich mit seiner Freundin, die er in Wien abgeholt hatte, wieder einmal die alte Heimat besuchen wollte, nahm er in der Bundeshauptstadt noch drei Passagiere mit: einen deutschen Studenten und "zwei dunkelhäutige Personen, die behaupteten, Amerikaner zu sein, und zur Hochzeit ihres Onkels nach München wollten", wie von Bally erzählt.

Kurz nach Bad Reichenhall wurde der Wagen jedoch von einer Zivilstreife angehalten und die schöne Story platzte wie eine Seifenblase. Die Amerikaner waren aus Somalia und illegal in Österreich; sie hatten auch keine Reisepässe. "Die beiden wurden sofort verhaftet und ich wegen Schlepperei vorläufig festgenommen", berichtet der Mann.

Was dann folgte, war nicht mehr lustig. Von Bally wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt: nackt ausziehen, Durchsuchung am ganzen Körper, Fingerabdrücke nehmen, zwölf Stunden langes Verhör. Erst dann und nachdem er 100 Euro in bar für den Dolmetscher berappt hatte, wurde er wieder freigelassen. Das Verfahren folgte auf dem Fuß und dem Unbescholtenen wurde wegen Schlepperei eine Geldstrafe von 2100 Euro aufgebrummt.

All seine Beteuerungen und Erklärungen halfen nichts. Das Gesetz sei halt so; erschwerend komme hinzu, dass er für seine Tat auch noch Geld angenommen habe (27 Euro!). "Ich möchte alle warnen, wie schnell man als unbescholtener Bürger in eine Falle tappen und angeklagt werden kann", sagt von Bally, der gegen den Strafbefehl berufen hat.


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