Klage nach Todesfall im LKH West
Im Grazer LKH West starb ein Pensionist, dem gegen seinen Willen Schlafmittel und Psychopharmaka verabreicht wurden. Die Söhne ziehen jetzt vor Gericht.

Foto © PrivatDer 84-jährige Grazer am Beginn der Behandlung im LKH West. Zwölf Tage später war er tot
Es geht um den Tod eines 84-jährigen Pensionisten, der im März vorigen Jahres im Landeskrankenhaus Graz West verstorben ist. Seine beiden Söhne behaupten, dass der Vater gegen seinen Willen Medikamente erhalten hat, die zu seinem Tod geführt haben. Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Ermittlungen eingestellt, die Steirischen Krankenanstalten Gesellschaft (Kages) eine Schmerzensgeldzahlung abgelehnt. Jetzt hat die Grazer Anwältin Karin Prutsch gegen die Kages eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz eingebracht.
Der 84-jährige Grazer begab sich am 13. März 2011 wegen Blutanämie und Wasseransammlungen in den Beinen in Spitalsbehandlung. Eine Woche später sollte er bereits wieder entlassen werden. Doch schon zwei Tage nach Beginn der Behandlung verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Patienten dramatisch. Acht Tage danach litt er an Hyperaktivität und teilweisemVerlust der Impulskontrolle. "Er hat um sich geschlagen und sich an der Bettkante verletzt", so die Söhne zur Kleinen Zeitung. In weiterer Folge konnte der Patient nicht mehr sprechen, seine Blutwerte sanken ab. Am 25. März 2011 war er tot.
"Der Vater ist völlig unerwartet verstorben", sagen die Söhne, die jetzt schwere Vorwürfe gegen die behandelten Ärzte im LKH West erheben. Dass der Patient mit Schlafmitteln und Psychopharmaka ruhiggestellt wurde, geht aus der Pflegedokumentation hervor. Dort ist aber auch noch etwas anderes vermerkt, nämlich, dass der 84-Jährige genau diese Mittel abgelehnt hatte. Die Söhne: "Man hat unserem Vater daraufhin versichert, dass er herzstärkende Medikamente bekomme, keine Psychopharmaka. Das war Lüge."
Exhumierung
Die Grazer Anwältin Karin Prutsch übernahm den Fall und stieß bei ihren Recherchen auf weitere Mängel seitens des Krankenhauses. "Im gedruckten Pflegebericht ist eine andere Medikation angeführt als in der der handschriftlichen Pflegedokumentation", kritisiert sie. Prutsch wandte sich an die Staatsanwaltschaft, die Leiche wurde exhumiert. "Dabei hat sich herausgestellt, dass der Patient zusätzlich noch Medikamente (starke Beruhigungsmittel) bekommen hat, die in den Spitalsunterlagen überhaupt nicht aufscheinen.
Bei der Obduktion des Toten konnte nur noch eine geringe Menge flüssiges Blut gefunden werden, zu wenig um eine genaue Dosierung nachweisen zu können. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Man habe keinen Hinweis für hoch dosierte Psychopharmaka oder Schlafmittel finden können, so die Begründung.
Die Söhne haben die Behandlung und den Krankheitsverlauf des Vaters genau dokumentiert. Anhand ihrer Aufzeichnungen und Fotos wollen sie vor Gericht beweisen, dass er falsch behandelt wurde. Prutsch fordert für sie 47.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Für die Kages ist in diesem Fall alles "sonnenklar". Reinhard Marczik, Leiter der Unternehmenskommunikation: "Zum Ersten ist aus der Krankengeschichte des Patienten die Richtigkeit und Angemessenheit der Behandlung nachvollziehbar. Zum Zweiten kommt auch der Gutachter der Staatsanwaltschaft zum selben Schluss. Eine Schuld am Tod des Patienten wird auch von dieser Seite nicht angenommen.














