Bleibt die "Spindel" erhalten?
Ab Herbst wird der Grazer Hafnerriegel in ein modernes Wohnhaus umgebaut. Ob mit oder ohne Freitreppe, klärt der Denkmalschutz.

Foto © KanizajDas Wohnheim Hafnerriegel
Auch wenn der Hafnerriegel als Studentenwohnheim mit 30. Juni Geschichte ist, leer steht er noch nicht: Etwa die Hälfte der 360 Studenten sind (noch) nicht in das neue Heim in der Neutorgasse übersiedelt, einige leer stehende Wohnungen werden während des springfestivals zu kostengünstigen "Hotelzimmern" umfunktioniert.
Noch heuer wird das 1961-64 errichtete Hochhaus generalsaniert und für einen geförderten Wohnbau mit 77 Einheiten samt Penthouse am Dach adaptiert. "Wir werden im Herbst mit den Umbaumaßnahmen beginnen", bestätigt Projektleiter Dieter Schmahel von der sixB4seven-immo GmbH, die das gemeinsam mit Immovate begonnene Projekt alleine fertigstellen wird.
Stiegenfrage
Nach der umfassenden Sanierung, mit der Architekt Hermann Eisenköck beauftragt wurde, soll der Charakter des Hauses weitgehend erhalten bleiben - fraglich ist allerdings noch, ob die "Spindel", die markante Außentreppe, bleibt. In den Entwürfen (s. rechts) fehlt sie jedenfalls. "Der Zustand der Stiege ist nicht gut, sie zu erhalten wäre bautechnisch kritisch, eine Erhaltung der späteren Nutzung nicht zuträglich", erklärt Immovate-Chef Martin Kurschel. Dennoch "droht der Stiege ein Denkmalverfahren", so Kurschel. Nicht nur aus ästhetischen Gründen: Der Hafnerriegel war das erste Hochhaus, das den späteren Brandschutzbestimmungen entsprach - ein zweites "Stiegenhaus" war bereits vorhanden.
Für die Architekturhistorikerin Simone Hain läutete das von den damals jungen Architekten der Werkgruppe Graz errichtete Studentenhaus nicht nur die Ära der "Grazer Schule", sondern auch eine Epochenwende ein - es war das erste Wohnheim ohne Geschlechtertrennung, der WG-Gedanke wurde vorweggenommen.
Eine architektonische Besonderheit neben der Freitreppe ist die spindelartige Anordnung der Wohnungen, die dem Brückenbau entlehnte Konstruktionsweise brachte den Architekten ein Patent ein. "Als bautechnisches Unikat, Frühwerk der Grazer Schule und Denkmal der 68er-Bewegung sind alle Kriterien erfüllt, das Bauwerk zum Denkmal zu erklären", so Hain in ihrer auf dem Architekturportal gat.st nachzulesenden Stellungnahme.

















