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Zuletzt aktualisiert: 15.05.2012 um 13:16 UhrKommentare

Opfer-Aussagen im Beisein der Angeklagten

Als Zeugen waren am Dienstag in Graz jene Personen geladen, die von den Angeklagten zum Teil schwer verletzt worden sein sollen. Ein beisitzender Richter lehnte eine getrennte Einvernahme ab.

Foto © liveostock - fotolia

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen zehn Männer fortgesetzt worden. Als Zeugen waren jene Personen geladen, die von den Angeklagten zum Teil schwer verletzt worden sein sollen. Sie baten um gesonderte Einvernahme, doch einer der beisitzenden Richter bestand auf die Anwesenheit der Beschuldigten. Zur Sprache kamen diesmal vor allem die Ausschreitungen in einem Studentenlokal.

Auf Anwesenheit bestanden

Zu Beginn der Verhandlung bat der vorsitzende Richter Raimund Frei die zehn Angeklagten, draußen zu warten, damit die Zeugen getrennt von den Beschuldigten aussagen könnten. Die Angeklagten hatten keine Einwände, ihre Anwälte auch nicht, doch plötzlich mischte sich der besitzende Richter Gernot Patzak, der bisher die meiste Zeit Akten studiert hatte, ins Geschehen. Er bestand auf die Anwesenheit der Beschuldigten: "Das wäre unfair", meinte er zur getrennten Einvernahme.

Also musste der erste Zeuge unmittelbar vor der dicht gefüllten Anklagebank Platz nehmen. Es ging um die rechtsradikalen Äußerungen, die zu jener Schlägerei zwischen zwei Gruppen in einem Grazer Lokal geführt hatten, bei der dem Zeugen mehrmals die Nase und beide Augenhöhlen durch Tritte gebrochen worden waren. Für die Verletzungen wurden einige der zehn Beschuldigten bereits verurteilt. Der Befragte gab an, er habe gehört, dass die Gruppe am Nebentisch beim Zuprosten "Heil Hitler" und "Heil H.C." gerufen habe. Viel mehr konnte er nicht sagen, denn "ich bin als erster niedergeschlagen worden und habe dann nichts mehr mitgekriegt."

Seine Freundin erklärte, sie habe "Fahnen hoch" in einem Lied gehört, es hatte auch nach "Ehre" und "Stolz" geklungen. "Diese Wörter kommen im Horst-Wessel-Lied gar nicht vor", warf einer der Verteidiger ein. "Spielen wir's vor", schlug Richter Frei vor und griff schon zum Laptop. Doch dagegen verwahrten sich die Anwälte und stoppten das Vorhaben durch hastiges Weiterfragen. Einer der Zeugen gab an, bei den Liedern habe es sich um "erkennbare Nazi-Gesänge" gehandelt. Als dann das Lied "Schrei nach Liebe" der "Ärzte" erklang, das rechtsradikale Gesinnung thematisiert, kam es zur Schlägerei zwischen den beiden Gruppen. "Warum habe Sie überhaupt so ein Lied gespielt?", wollte einer der Verteidiger vom Zeugen wissen. "Wir müssen in einem Lokal auf Nationalsozialisten keine Rücksicht nehmen bei der Liederauswahl", warf der Richter ein, und damit war die Frage vom Tisch. Der Prozess wird am Mittwoch um 9.30 Uhr mit weiteren Zeugen fortgesetzt.


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