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Zuletzt aktualisiert: 24.04.2012 um 06:06 UhrKommentare

Karlau-Vorfall: Anzeige mit großer Verspätung

Der Leiter der Justizanstalt Karlau hat bestätigt, dass einem Häftling irrtümlich ein Drogenersatzmittel verabreicht wurde. Die Vertuschungsvorwürfe weist er aber entschieden zurück.

Foto © Gernot Eder

Es ist nichts vertuscht worden. Wir haben den Vorfall gemeldet. Die Vollzugsdirektion hat am 2. Dezember 2011 die Staatsanwaltschaft Graz informiert", sagt Brigadier Franz Hochstrasser, Leiter der Justizanstalt Graz Karlau. Tatsächlich aber hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige erst am 1. März 2012 bekommen. Eine Erklärung für die monatelange Verspätung gibt es nicht.

Wie in unserer Sonntagsausgabe exklusiv berichtet, wurde einem Häftling in der Justizanstalt Karlau irrtümlich sechs Milligramm Drogenersatzmittel "Subutex" verabreicht. Das Substitutionspräparat war für einen drogenabhängigen Strafgefangenen bestimmt. Die Verwechslung kam aufgrund der Namensähnlichkeit der beiden Häftlinge zustande. Der 73-jährige Alexander W. musste im Landeskrankenhaus Graz versorgt werden.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 28. September 2011. Am nächsten Tag wurde laut Hochstrasser, die Vollzugsdirektion informiert. Weil Alexander W. krebskrank war, wurde er am 27. Oktober 2011 in die Sonderkrankenanstalt Stein überstellt. Am 22. November 2011 ist er verstorben. Sein Tod, so Hochstrasser, habe mit der Verwechslung in Graz nichts zu tun. Hochstrasser: "Die Leiche ist obduziert worden. Er ist an seiner Krankheit gestorben."

Rätselhafte Verzögerung

Vom Tod des Häftlings erfuhr die Staatsanwaltschaft Graz monatelang überhaupt nichts und auch die Anzeige gegen den Justizwachebeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung (Verwechslung) traf aus unerklärlichen Gründen erst am 1. März 2012 ein. Das bestätigt Pressesprecherin Barbara Schwarz. "Der Fax-Bericht kam von der Vollzugsdirektion. Datiert ist er aber mit 2. Dezember 2011." Vier Tage später seien dieselben Unterlagen auch per Post zugestellt worden. Diesmal sei auch eine Stellungnahme des des angezeigten Justizwachebeamten dabei gewesen.

Rasch wurde ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt, eine weitere Woche später wurde die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens erteilt. Man habe nämlich nur ein "geringes Fehlverhalten" des Beamten feststellen können, so die Begründung der STA.

Die Anklagebehörde wollte den Häftling über die Einstellung informieren. Die Post kam aber mit dem Vermerk "verzogen" zurück. Erst im Zuge mehrerer Telefonate erfuhr die zuständige Staatsanwältin, dass Alexander W. schon vor Monaten verstorben war. Schwarz: "Das wurde uns am 12. April 2012 per Mail mitgeteilt, nachdem meine Kollegin bereits recherchiert hatte."

Brigadier Hochstrasser kann sich nicht erklären, warum die Staatsanwaltschaft erst so später informiert wurde.

HANS BREITEGGER

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