Umweltzone: Jeder dritte Pkw im Visier
Verunsicherung unter Autobesitzern: Alleine im Großraum Graz würde die Umweltzone bis zu 60.000 Dieselfahrzeuge treffen.

Foto © Fuchs | Sujetbild
Zwar hat sich der Autobestand der Grazer in den vergangenen Jahren erneuert. Von der geplanten Umweltzone mit Fahrverboten für ältere Diesel-Pkw wäre aber immer noch fast jeder dritte Autobesitzer betroffen. Das ergibt eine Auswertung des Instituts für Verbrennungskraftmaschinen der TU Graz.
Von den rund 200.000 Autos im Großraum Graz haben laut TU-Experte Stefan Hausberger rund 60.000 Dieselmotoren der Abgasklassen Euro 3 und darunter. Nach den derzeitigen Plänen wären sie von den Fahrverboten betroffen. Und: Gibt es keine Ausnahmen für Öffis, müsste auch ein Gutteil der Grazer Busflotte erneuert werden.
Für Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ) ein weiterer Beweis, dass die Umweltzone "nur die Wirtschaft belastet und unsozial ist". Am 2. Mai ruft Kurzmann zu einem runden Tisch, zu dem er Sozialpartner, Autofahrerklubs, Vertreter aus Graz und den Umlandgemeinden sowie von den Verkehrsbetrieben laden will. In letzter Konsequenz entscheidet die Mehrheit im Landtag, "gegen die wir mit unseren sechs Mandaten nichts ausrichten können", sagt Kurzmann.
Lieber sofort als später will Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) die Umweltzone umgesetzt sehen. Kurzmann solle "die Verunsicherung der Menschen" beenden, es gelte, rasch zu handeln, fordert der Minister.
Ganz so schnell dürfte es allerdings nicht gehen. Wie berichtet ist der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) mit dem Starttermin der Umweltzone bereits in den Herbst 2013 ausgewichen. Bis Juni sollen die Experten von Stadt und Land einen Umsetzungsplan ausgearbeitet haben, der dann öffentlich präsentiert wird. Dann steht fest, wie groß die Umweltzone sein wird und für wen die ersten Fahrverbote gelten. Wirtschaftskammer und ARBÖ erwägen indes eine Sammelklage gegen die Maßnahme.
Verwirrung um Abgaswerte
Was die Verunsicherung vieler Autobesitzer nicht gerade schmälert: In vielen Fahrzeugpapieren scheint gar nicht auf, welcher Abgasklasse das Auto entspricht. Helfen kann dabei ein Abgleich mit den Abgasgrenzwerten (siehe Grafik).
Bringen könnte die Umweltzone laut Hausberger jedenfalls 40 Prozent weniger Abgaspartikel des Straßenverkehrs in Graz. Jedoch entspricht das nur einer Feinstaub-Reduktion von insgesamt vier Prozent. Ein Wert, den man ohne Zone "durch die natürliche Flottenerneuerung in drei bis vier Jahren ohnehin erreichen würde", sagt der Experte.
Fakten zur Umweltzone
Welche Autos werden von der Grazer Umweltzone betroffen sein und wie bekommt man das passende Pickerl?
ANTWORT: Noch ist nichts fixiert, doch geplant sind derzeit schrittweise Fahrverbote für Diesel der Abgasstufe Euro 3 und darunter sowie für Benziner ohne Katalysator. Das Aufkleben der Pickerl (in fünf Farben, je nach Abgasstufe) erledigen ab Herbst Fachwerkstätten und die Landesprüfstellen, die über die Aufkleber verfügen und diese den Autos zuordnen. Vorab werden in die Pickerl die letzten sieben Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer eingestanzt. Ohne Aufkleber darf man die Umweltzone nicht befahren.
Gibt es eine Möglichkeit, schon vorab festzustellen, welche Abgasstufe mein Auto erfüllt?
ANTWORT: Gerade in den kritischen Bau-jahren ist die Euro-Stufe des Pkw in den Papieren oft nicht ausgewiesen. Die einzelnen Abgaswerte des Pkw findet man üblicherweise im Typen- und Zulassungsschein oder in den COC-Papieren (Certificate of Conformity). Sie können dann mit den Grenzwerten der Abgasklassen (Grafik) verglichen werden. Obwohl die Euro-Stufen ab 1993 zeitlich gestaffelt umgesetzt wurden, ist eine Zuordnung nur nach Zulassungsdatum nicht sicher. Hilfestellung geben Autofahrerklubs und Werkstätten.
Wie lange dauert es, ein Feinstaub-Pickerl anbringen zu lassen, und muss ich die Kosten selbst tragen?
ANTWORT: Das Anbringen der Aufkleber in den Werkstätten (inklusive Feststellen der Abgasklasse und Einstanzen der Fahrzeugidentifizierungsnummer) sollte rasch vonstattengehen. In der Kennzeichnungsverordnung des Bundes ist von einer "maximalen Arbeitszeit von 0,2 Stunden" - also zwölf Minuten - die Rede. Die Kosten muss der Fahrzeughalter tragen. Das Pickerl selbst wird 2,50 Euro kosten, die Gesamtkosten inklusive Werkstatt sollen "maximal 20 Euro" betragen. Das Pickerl gilt dann für die Lebensdauer des Pkw.
Wie viel bringt das Nachrüsten von Partikelfiltern und gibt es dafür wieder Förderungen?
ANTWORT: Sozial abfedern will man die Fahrverbote durch Förderungen für den nachträglichen Partikelfiltereinbau, ließ Nagl vergangene Woche wissen. Damit könnten sich Diesel der Euro-Stufe 3, die meist keinen serienmäßigen Partikelfilter haben, um eine Abgasklasse verbessern. "Nur vereinzelte Pkw dieser Emissions-stufe haben ab Werk einen Partikelfilter eingebaut", sagt TU-Experte Stefan Hausberger. "Nachgerüstete Filter können maximal 30 Prozent der Partikel auffangen, originale schaffen wesentlich mehr."
Welche Ausnahmen wird es geben und was ist mit Grazern, die sich kein neues Auto leisten können?
ANTWORT: Auch diesbezüglich ist noch wenig fixiert. Der ursprüngliche Umweltzonenplan von Ex-Landesrat Manfred Wegscheider (SPÖ) hatte für soziale Härtefälle - etwa für Grazer oder Pendler, die sich kein neues Auto leisten können und keine Alternative zum Pkw haben - Ausnahmen von den Fahrverboten vorgesehen. Von der Umweltzone ausgenommen werden dürften auch Pkw mit historischer Zulassung (Oldtimer). Grundsätzlich gelten die Fahrverbote nur für Pkw und Lkw, nicht für Motorräder und Mopeds.
Wer wird die Einhaltung der Fahrverbote kontrollieren und wie hoch werden die Strafen sein?
ANTWORT: Eigene Kontrollorgane sind für die Umweltzone nicht vorgesehen. Laut Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sind für die Überwachung der Fahrverbote "die Organe der Straßenaufsicht und der Bundespolizei" zuständig. Die Umweltzone wird also im Zuge der normalen Verkehrsüberwachung mitkontrolliert. Die Strafen sind jedoch höher als bei vielen Verkehrsdelikten. So kostet eine Übertretung des IG-L (etwa Missachtung des Fahrverbots) 108 Euro, eine gewöhnliche Strafe nach der Straßenverkehrsordnung nur 36 Euro.


















