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Zuletzt aktualisiert: 17.04.2012 um 21:00 UhrKommentare

Land verordnet sich Frauenquote

In den Aufsichtsräten landesnaher Unternehmen sollen bis 2018 zu 35 Prozent Frauen sitzen. Das ruft Quoten-Fans wie Kritiker auf den Plan.

Brauchen Frauen eine Quote?

Foto © Fotolia/psdesign1Brauchen Frauen eine Quote?

Die Steiermark prescht beim Thema Frauenquote vor: Im Landtagsausschuss am Dienstag "Finanzen und Beteiligungen" beschlossen die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP erste Schritte auf dem Weg zu einem verpflichtenden Anteil weiblicher Aufsichtsräte in landesnahen Unternehmen. Wie berichtet, verpflichtet sich das Land damit, bei Nominierungen in Aufsichtsräte und Beiräte sicherzustellen, dass bis Ende 2014 mindestens 25 Prozent und bis Ende 2018 mindestens 35 Prozent der vom Land zu besetzenden Positionen an Frauen gehen.

Die Steiermark orientiert sich damit an einer Festlegung der Bundesregierung für staatsnahe Betriebe aus 2010. Sanktionen für "Quotensünder" sind aber da wie dort vorerst keine vorgesehen.

Frauenquoten in Europa

Europäische Union. EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding tritt vehement für eine verpflichtende Frauenquote ein.

Norwegen. Das Nicht-EU-Land hat seit 2003 eine Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte börsenorientierter Unternehmen. Es drohen sonst Zwangsmittel.

Frankreich. Bis 2016 müssen die Verwaltungs- und Aufsichtsräte börsenorientierter sowie Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein. Andernfalls droht die Streichung von Sitzungsgeldern.

Niederlande. Eine Quote von 30 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern wurde im Parlament beschlossen. Sie soll 2016 erreicht sein. Sanktionen sind nicht vorgesehen.

Spanien. 2007 wurde ein - sanktionsloses - Gesetz verabschiedet, wonach Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis zum Jahr 2015 40 Prozent Frauen im Verwaltungsrat haben müssen.

Quotenregelungen unterschiedlicher Art gibt es auch in Dänemark, Finnland und Island.

Was Frauenlandesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ) als "absolutes Novum" feiert - schließlich sei es gelungen, die ÖVP dafür zu gewinnen -, sehen ausgerechnet die Grünen skeptisch. Die Landespartei hatte nämlich per Antrag eine höhere Quote von 40 Prozent gefordert. "Noch längst kein großer Wurf" sei der Beschluss deshalb, erklärte am Dienstag dazu Grünen-Landtagsklubobfrau Sabine Jungwirth. "Warum geht in Graz eine 40-Prozent-Quote sofort und im Land braucht man zwei Gesetzgebungsperioden für die 35 Prozent?", fragt sie.

Die schwarz-grün geführte Landeshauptstadt ist tatsächlich eine Vorreiterin in Sachen Frauenquote. Sie hat sich selbst verpflichtet, die Aufsichtsräte ihrer Beteiligungen zu mindestens 40 Prozent mit Frauen zu besetzen. In der Holding Graz (vormals Stadtwerke) etwa wurde dieser Beschluss bereits umgesetzt.

Ein Blick auf die Zahlen beweist: Bisher ist der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten landesnaher Unternehmen meist äußerst bescheiden (siehe Grafik rechts). Noch weniger Frauen sitzen in den Aufsichtsräten der privatwirtschaftlich geführten Unternehmen. In den Vorständen und Geschäftsführungen in beiden Fällen sind Frauen überhaupt nur in Ausnahmefällen zu finden.

Ein neuer Lehrgang

Um Frauen zu motivieren, Führungsaufgaben anzustreben und sie zu unterstützen, ist im vergangenen März ein praxisnaher Aufsichtslehrgang für Frauen gestartet. Federführend dabei ist das Bildungscenter Steiermark. Fachinhalte werden gelehrt, außerdem wird es ein Mentoring-System mit erfahrenen Aufsichtsräten geben. Frauen sollen so stärker in Netzwerke eingebunden werden. In der Gründung begriffen ist außerdem ein steirischer Aufsichtsrätinnen-Club.

SONJA HASEWEND, MANFRED NEUPER, ERNST SITTINGER

Kommentar

BERND OLBRICHGläserne Decke von BERND OLBRICH

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Grafik

Grafik © Kleine Zeitung

Grafik vergrößernFrauenanteil in steirischen AufsichtsrätenGrafik © Kleine Zeitung

Fakten

Aktiengesellschaften und größere GesmbH's werden durch einen Aufsichtsrat überwacht. Er besteht aus drei bis 20 Personen und wird von der Hauptversammlung (bzw. dem Gesellschafterausschuss) gewählt. Manchmal werden Aufsichtsräte auch von Großaktionären entsandt. Dazu kommen oft noch Belegschaftsvertreter (Betriebsräte).

Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung des Vorstandes (bzw. der Geschäftsführung). Bestimmte wichtige Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.

In ihrer Tätigkeit müssen Aufsichtsratsmitglieder die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters" beachten. In der Regel werden wirtschaftskundige Personen bestellt.

Laut einem OGH-Urteil aus dem Jahr 2002 "muss bei jedem Aufsichtsratsmitglied eine das Durchschnittsniveau übersteigende, besondere 'intelligenzmäßige Kapazität' vorausgesetzt werden".

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