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Zuletzt aktualisiert: 10.04.2012 um 20:36 UhrKommentare

Freisprüche und Haftstrafen für rechte Schläger

Im Prozess gegen acht Männer aus dem rechten Umfeld wegen schwerer Körperverletzung kam es am Dienstag zur Urteilsverkündung: Zwei Männer wurden freigesprochen, sechs erhielten Haftstrafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren.

Urteile im Prozess gegen rechte Schläger

Foto © EderUrteile im Prozess gegen rechte Schläger

Der politische Hintergrund wurde in diesem Prozess immer wieder angesprochen. Wegen ihrer Naziparolen und anderer Delikte gegen das Verbotsgesetz steht ein Teil der Angeklagten aber erst im Mai vor einem Grazer Schöffengericht. Richter Raimund Frei hat im aktuellen Verfahren nur über die Gewaltdelikte entschieden: schwere, gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und schwere absichtliche Körperverletzung in einem Grazer Innenstadtlokal und beim Public Viewing im Pfauengarten. Und er hat exemplarische Urteile gefällt.

"Außerordentliche Feigheit und Brutalität" hielt zuvor Staatsanwalt Johannes Winklhofer dem Angeklagten vor, der einem Begleiter des grünen Nationalrates Werner Kogler das Gesicht zerschlagen hat.

Genau so brutal seien die Angeklagten gegen eine Geburtstagsrunde in einem Lokal vorgegangen: "Als Gruppe" seien sie aufgestanden, hätten das Horst-Wessel-Lied gesungen, die Geburtstagsrunde angegriffen, hätten sich im Kreis um das Geburtstagskind aufgestellt und gezielt immer wieder auf seinen Kopf eingeschlagen und getreten.

Das sei "gezielte Gewalt gegen Wehrlose als Ausdruck einer politischen Gesinnung". "Das darf es bei uns nicht geben. Und wenn es das gibt, dann muss der Staat reagieren, mit strengen Strafen."

Wegen des Verhaltens der Angeklagten fordert er strenge, unbedingte Haftstrafen. Anders sehen das naturgemäß die Verteidiger. Für sieben der acht Angeklagten fordern sie Freisprüche. Der Anwalt des Schlägers vom Pfauengarten ersucht um ein mildes Urteil.

Richter Raimund Frei spricht schließlich zwei Angeklagte frei - die Aussagen jener Zeugen, die ihnen ein Alibi gaben, waren nicht zu widerlegen. Für die übrigen Angeklagten setzt es zum Teil harte Strafen: Drei werden zu achtzehn Monaten Haft verurteilt, drei müssen für drei Jahre ins Gefängnis. Unter ihnen ist der Wortführer der Gruppe. Drei Jahre muss auch der brutale Schläger vom Pfauengarten absitzen. Die unterschiedlichen Strafhöhen erklärt der Richter mit dem teils durch einschlägige Vorstrafen belasteten Vorleben der Verurteilten.

Die Auseinandersetzung im Lokal sei weit über eine Wirtshausrauferei hinausgegangen, begründet Richter Raimund Frei die Urteile. Die Mitglieder der einen Gruppe haben zum Teil massivste Verletzungen davongetragen, die anderen blieben völlig unverletzt. Dafür gebe es nur eine Erklärung: Das sei eine Schlägertruppe, die gezielt auf andere einschlägt. "Das ist ein Schlägertrupp nationaler Gesinnung."

Besonders mies finde er, dass der mehrfach vorbestrafte Schläger vom Public Viewing, den er als "brutalen Kerl" bezeichnet, nicht zu seiner Tat stehe. "Aber das gilt für alle: Für das, was Sie getan haben, hätten Sie einstehen müssen. Das hätte ich für ehrenhaft und mannhaft gehalten."

Nach langem Schweigen unter Schock melden die verurteilten Angeklagten volle Berufung an. Der Staatsanwalt bekämpft die Freisprüche und die Strafhöhen - die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

ALFRED LOBNIK

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