Krähenplage: Bauern bangen wieder um ihre Saat
Nach der Notverordnung im Vorjahr muss die Landesregierung nun wieder aktiv werden. Heuer soll es verstärkt Abwehrmaßnahmen wie Netze und Vogelscheuchen geben - erst wenn diese erfolglos sind, dürfen die Jäger die Krähen ins Visier nehmen.

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Wer erinnert sich noch an die "Krähenplage" und "letal vergrämen"? Die Landesregierung muss es am Donnerstag tun: Die Schadensmeldungen der Landwirte häufen sich nämlich, zudem sind die Abschusszahlen da. Von den rund 35.000 zum Abschuss freigegebenen Vögeln (Raben- und Nebelkrähen, Eichelhäher, Elstern) sind gut 30.000 "vergrämt" worden. Heuer soll es verstärkt Abwehrmaßnahmen (Netze etc.) geben. Zudem sollen um ein Drittel weniger Krähen geschossen werden dürfen.
Bauern bangen
Nach der Notverordnung im Vorjahr und der Novelle des Naturschutzgesetzes kann/muss die Regierung nun wieder aktiv werden. Die Bauern bangen um ihre Saat und fordern rasches Handeln. Allerdings hat ein Monitoring ergeben, dass der Vogelbestand nur ungefährdet ist, wenn man um ein Drittel weniger krähen "vergrämt" (etwa 8400 Tiere weniger).
Um eine neuerliche Krähenplage zu verhindern, müssen die Betroffenen nachweisen, dass ihre Abwehrmaßnahmen erfolglos geblieben sind. Also weder Netze, Blinker, Vogelscheuchen und Co. geholfen haben. Erst dann dürfen die Jäger loslegen. Den Startschuss muss die Landesregierung per Verordnung geben.

















