Griss um Graz-Gutschein
Im Vorjahr wurden Graz-Gutscheine im Wert von 1,5 Millionen Euro umgesetzt. Klage der Shoppingcity Seiersberg auch von der zweiten Instanz abgewiesen.

Foto © Gernot EderAuch auf dem Ostermarkt, der morgen beginnt, gibt es wieder einen Stand mit Graz-Gutscheinen
Einen rasanten Höhenflug hat der Graz-Gutschein schon in den ersten drei Jahren hingelegt. Und hat damit das Ziel, Kaufkraft in der Stadt zu halten, wohl auch erreicht. Eine Tatsache, die den Betreibern der Shoppingcity Seiersberg aufgestoßen hat. Und die deshalb gegen das Citymanagement Graz eine Klage eingebracht haben. Allerdings sind sie damit jetzt auch schon bei der zweiten Gerichtsinstanz abgeblitzt.
Der Vertrieb der Graz-Gutscheine sei eine unlautere Handlung, weil das aus der öffentlichen Hand gefördert werde, wurde in der Klage angeführt. Und im Aufdruck "Cityshopping statt Shoppingcity" sahen die Seiersberger eine "inkriminierte Äußerung". Das Landesgericht hat mit Bescheid vom 18. Juli 2011 die Klage abgewiesen. Mit Bescheid vom 26. März 2012 hat das Oberlandesgericht Graz als zweite Instanz jetzt auch die Berufung der Kläger abgewiesen. Er werde den Shoppingcity-Betreibern den Gang zum Oberstgericht empfehlen, weil im Urteil auf "wesentliche Argumente nicht eingegangen worden ist", erklärt Seiersberg-Anwalt Peter Zöchbauer.
Erwartungen übertroffen
Die Umsatzentwicklung bei den im November 2008 eingeführten Graz-Gutscheinen habe die Erwartungen übertroffen, erklärt der "Erfinder", Citymanager Heimo Maieritsch. Im ersten vollen Jahr, nämlich 2009, gingen Gutscheine im Wert von rund 700.000 Euro über den Ladentisch. 2010 lag man bei knapp einer Million. Maieritsch: "Für 2011 haben wir mit rund 1,25 Millionen Euro kalkuliert, geworden sind es 1,5 Millionen". Mittlerweile könne man mit den Gutscheinen in fast 600 Grazer Betrieben bezahlen. Angefangen hat man mit 250.
Den von den Seiersberg-Betreibern kritisierten Aufdruck "Cityshopping statt Shoppingcity" hat man übrigens bei der neuesten Gutschein-Serie aus freien Stücken weggelassen.

















