Steirische AK gewinnt Prozesse gegen zwei Banken
Wegen unzulässiger Änderungen von bestehenden Kreditverträgen wurden Banken in Graz und Villach im Auftrag der steirischen AK in erster Instanz verurteilt. AK-Experten sehen darin ein erstes richtungsweisendes Urteil.

Foto © APA | Sujet
Die steirische AK feiert einen Erfolg im Kampf gegen verschleierte Änderungen von Kreditverträgen: Im Auftrag der steirischen Arbeiterkammer klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), weil Mitteilungen über erhöhte Kreditaufschläge nicht als Angebote erkennbar waren und daher gegen das Transparenzgebot verstießen, und erhielt in erster Instanz recht. Die AK sprach am Mittwoch von einem richtungsweisenden Urteil.
Stille Zustimmung
Die Allgemeinen Bankbedingungen sehen vor, dass die Bank die Entgelte und den Leistungsumfang durch eine Kundenmitteilung ändern kann, und diese Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen zwei Monaten widerspricht, was vom Gericht als unzulässig erkannt wurde. Auch ein konkretes Schreiben über eine Erhöhung des Kreditaufschlages um 0,5 Prozent im Wege einer stillen Zustimmung der Kunden binnen Acht-Wochen-Frist sei gesetzwidrig.
Für den AK-Experten Peter Jerovschek ist die nicht rechtskräftige Entscheidung "ein erstes richtungsweisendes Urteil", zumal die betreffende Klausel auch von anderen Banken verwendet werde: "Kunden konnten gar nicht klar erkennen, dass es sich im Schreiben nur um ein Angebot zur Vertragsänderung handelt. Bei einem Widerspruch hätte sich nichts am ursprünglichen Kreditvertrag geändert." Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, da dem Verbraucher die konkret zu zahlende Zinsrate erst nach schweigender Zustimmung zur Vertragsänderung mitgeteilt wurde.
















