Laufhausgast wurde von Polizei entwaffnet
Justizbeamter, der alkoholisiert und mit einer Pistole Grazer Laufhaus aufsuchte, sorgte für großen Polizeieinsatz. Seine Waffe führte er zwar legal, dennoch ist er sie für einige Zeit los.

Foto © FuchsAuf dem Parkplatz vor dem Laufhaus wurde der Bewaffnete überwältigt
Eine Straßensperre, ein umstelltes Gebäude, Polizisten in kugelsicheren Westen: Filmreife Szenen waren Mittwochvormittag in der Puchstraße in Graz zu beobachten. Den Wirbel hatte der Gast eines dort ansässigen Laufhauses verursacht. Der 35-jährige Justizbeamte war mit einer Pistole und alkoholisiert in dem Etablissement aufgetaucht und hatte die dort Beschäftigten in Panik versetzt.
Gegen elf Uhr erreichte die Grazer Polizei ein Notruf aus der Puchstraße. "Da rennt einer mit einer Waffe bei uns herum!", meldete ein Angestellter aufgeregt. Er hatte über die Videoüberwachung beobachtet, wie ein Gast heftig an die Tür eines der Mädchen klopfte, aus seinem Hosenbund ragte dabei deutlich sichtbar eine Faustfeuerwaffe. Sofort wurden mehrere Streifen zum Laufhaus im Süden der Stadt beordert, das Einsatzkommando Cobra in Bereitschaft versetzt. "Wir haben versucht, mit dem Anrufer wieder Kontakt aufzunehmen, aber er war über längere Zeit nicht erreichbar", berichtet Willibald Thaler von der Polizeiinspektion Liebenau.
Aus dem Auto gezerrt
Doch es dauerte nicht lange, da kam der Bewaffnete von selbst wieder aus dem Gebäude, marschierte zu seinem Auto, stieg ein und wollte losfahren. In diesem Moment schlugen die Beamten zu, zogen den Mann aus dem Auto, fixierten ihn am Boden und brachten ihn dann ins nächste Wachzimmer. Dort wurde eine beträchtliche Alkoholisierung des 35-Jährigen gemessen: Er hatte rund 1,6 Promille. Darüber hinaus war aber nichts Strafbares festzustellen. Denn der Justizbeamte besitzt einen Waffenpass, der ihn zum Führen einer Schusswaffe berechtigt. Er hatte damit niemanden bedroht, sie nicht einmal in die Hand genommen, sondern nur "ziemlich ungeschickt" getragen, wie es ein Polizist formulierte. Begründet hat es der 35-Jährige damit, dass er nach dem Besuch des Laufhauses eigentlich zum Schießtraining wollte.
Daraus wurde allerdings nichts. Gegen den Mann wurde ein vorläufiges Waffenverbot nach dem Sicherheitspolizeigesetz ausgesprochen, das jetzt noch von der Behörde überprüft werden muss. Seine Glock-Pistole bleibt bis auf Weiteres in sicherer Verwahrung. Seinen Führerschein muss der Justizbeamte wohl ebenso abgeben, da er nachweislich alkoholisiert zum Laufhaus gefahren ist.
















