Auer-Welsbach per Video als Zeuge einvernommen
Der wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue zu acht Jahren Haft verurteilte AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach sitzt eigentlich in Graz-Karlau im Gefängnis, wurde für die Zeugenbefragung aber in die Justizanstalt Klagenfurt überstellt, weil dort das entsprechende Equipment für die Videoübertragung vorhanden ist.

Foto © Traussnig
Inhaltlich brachte die Einvernahme wenig zutage. Auer-Welsbach bestätigte, die Bonitätsbewertung von D&B für Werbezwecke verwendet zu haben - schließlich sei die Einstufung auch in der Zeitung gestanden. Eingangs wies Auer-Welsbach darauf hin, dass er nicht gewusst habe, zu welcher Angelegenheit er heute befragt werden wird und er daher die betreffenden Unterlagen nicht bei sich habe.
Auf die Auskunftei Dun & Bradstreet sei er via Zeitung aufmerksam geworden, dort seien D&B-Ratings für börsenotierte Unternehmen veröffentlicht gewesen. Auch die damals börsenotierte AvW Invest AG sei bewertet worden, zuerst mit der Note "1AA1", danach mit "1AA2". Bezahlt habe er dafür nichts, so Auer-Welsbach. Auer-Welsbach zufolge hat die AvW nicht nur auf ihrer Homepage und in Werbeunterlagen auf die D&B-Bewertung verwiesen, sondern diese im Jahr 2001 auch der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, jetzt FMA) und der Depotbank RBB Klagenfurt zukommen lassen. "Die sahen das Rating sowieso auch in der 'Presse'", meinte der Zeuge. Der Auskunftei D&B wiederum habe er die geprüften Bilanzen der AvW übermittelt.
Auch bestätigte Auer-Welsbach, die Bewertung der AvW selbst bei D&B abgefragt zu haben. Das Datenschutzgesetz (DSG) sieht das Recht auf eine sogenannte Selbstauskunft einmal im Jahr vor. Ob die AvW einmal jährlich oder öfter angefragt hat, weiß Auer-Welsbach nach heutigen Aussagen nicht mehr. Richter Oliver Götsch konfrontierte ihn mit einem "Businessreport" von D&B, der den Hinweis enthalte, dass die Daten vertraulich seien und nicht an Dritte weitergegeben werden dürften. "2001 ist das glaube ich noch nicht obengestanden", meinte Auer-Welsbach dazu. Außer dem "offiziellen Rating, das sowieso bekannt war", habe er nichts weitergegeben.
Eine Due Diligence bei AvW hat die Auskunft nach Erinnerung von Auer-Welsbach nie durchgeführt. Der Anwalt des Klägers, Peter Griehser, ist der Meinung, dass zwischen D&B und AvW sehr wohl eine Geschäftsbeziehung vorlag. Die beiden Unternehmungen hätten nämlich voneinander profitiert: Die AvW Gruppe, weil sie die Topnote "5A1" erhielt, und D&B, weil sie mit der Bewertung von AvW ihren Bekanntheitsgrad als Ratingagentur erhöht habe. D&B-Anwalt Martin Dohnal kann dieser Argumentation freilich nichts abgewinnen: D&B sei nur business-to-business (B2B) tätig gewesen, daher hätte ihr eine Werbung auf einer Homepage wenig gebracht.
Keine Schadenersatzansprüche
Richter Götsch jedenfalls ist der Ansicht, dass kein Vertragsverhältnis zwischen D&B und AvW vorgelegen habe und daher keine Schadenersatzansprüche bestünden. Auch darüber hinaus kann er keine Ansprüche erkennen, wie er sagte. Er kündigte an, die Klage abzuweisen.
Der Fall wird höchstwahrscheinlich in die Instanzen gehen. Bei der Verhandlung am Dienstag ging es um einen Streitwert von 15.000 Euro. Ob der HG-Entscheid auch für die restlichen Anlegerverfahren gegen D&B richtungweisend ist, vermag D&B-Österreich-Chef Dieter Bodingbauer noch nicht zu sagen. Man müsse das schriftliche Urteil abwarten, sagte er nach der Verhandlung zur APA. D&B ist nach seinen Angaben insgesamt mit Schadenersatzforderungen von 15 bis 20 Mio. Euro konfrontiert. Bodingbauer ist aber zuversichtlich, die Verfahren für sich entscheiden zu können. Er hat wegen der Causa AvW keine zusätzlichen Rückstellungen gebildet - der Konzern verfüge ohnehin über entsprechende Versicherungen.
Richter Götsch will die Videoeinvernahme von Auer-Welsbach auch für weitere Verfahren am Wiener Handelsgericht verwenden.













