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Zuletzt aktualisiert: 09.03.2012 um 05:22 UhrKommentare

Nach 8 Jahren: Abschiebung dreier Megaphon-Verkäufer

Proteste gegen Abschiebung dreier Megaphon-Verkäufer: Zwei sind seit acht Jahren hier, einer hat eine schwangere Frau. Die drei Nigerianer wurden am Mittwoch abgeschoben.

Samuel Umemezie war acht Jahre lang in Graz und verkaufte das Megaphon vor dem Kunsthaus; Kelly Osaro Osaghe verkaufte die Straßenzeitung Ecke Landhaus-/Herrengasse

Foto © PrivatSamuel Umemezie war acht Jahre lang in Graz und verkaufte das Megaphon vor dem Kunsthaus; Kelly Osaro Osaghe verkaufte die Straßenzeitung Ecke Landhaus-/Herrengasse

Kelly Osaro Osaghe, Samuel Umemezie und Stanley Okeke sind nicht mehr im Land. Die drei Nigerianer wurden am Montag von der Fremdenpolizei abgeholt und am Mittwoch abgeschoben. Zurück in ihre Heimat, aus der sie vor Jahren geflohen waren. Um genau zu sein: Okeke vor zweieinhalb, Osaghe und Umemezie vor acht (!) Jahren.

Die Abschiebung der drei Megaphon-Verkäufer löst nun heftige Proteste aus. Die Plattform Bleiberecht, Pfarrer Hermann Glettler, die Grünen in Graz und Wien - sie alle versuchten, durch Interventionen die Aktion abzuwenden. Allein es war zu spät. Kelly Osaro Osaghe lässt laut Megaphon-Chefredakteurin Annelies Pichler außerdem noch eine schwangere Frau in Graz zurück. Das Entsetzen unter den Beteiligten ist groß. Pichler: "Diese Verkäufer haben sich nichts zuschulden kommen lassen und waren integriert. Ich bin erschüttert, dass das in Österreich möglich ist." Wolfram Steinhuber von der mit dem Menschenrechtspreis ausgezeichneten Plattform Bleiberecht ist entsetzt: "Ich halte diese Abschiebungen für Willkürakte der Fremdenpolizei. Der Landeshauptmann hätte Weisungsrecht, greift aber nicht ein. Hier liegt vieles im Argen."

Behörde: Alles rechtens

Die Frage: Warum werden die Nigerianer gerade jetzt abgeschoben, nach acht Jahren? Auch die Asylverfahren sind schon seit bis zu drei Jahren rechtskräftig abgeschlossen - und zwar negativ. "Zu Einzelfällen geben wir keine Stellungnahme ab", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. "Allgemein gilt: Wenn das Asylverfahren negativ ausgeht, fällt die Aufenthaltsgenehmigung." Ab dann kann abgeschoben werden. Aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves heißt es: "Herz zeigen ist leicht gesagt, aber wir müssen uns an die Gesetze halten."

Gerhard Lecker von der Bundespolizeidirektion in Graz sagt: "Auch die Verfahren nach dem humanitären Bleiberecht waren abgeschlossen." Von einer Schwangerschaft weiß die Behörde nichts. Und: Einer der drei hätte schon im November abgeschoben werden sollen - da konnte ihn die Fremdenpolizei aber nicht finden.

ROBERT PREIS, GERALD WINTER

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