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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2012 um 20:51 UhrKommentare

Beamtenbestechung beginnt bei 21 Euro

Neuer Regeln gegen Korruption im Land: Kaffee und Würstel sind erlaubt, Präsente oder Einladungen im Wert von mehr als 20 Euro untersagt. Auch Lehrlinge betroffen.

Foto © montebelli - Fotolia

Unbeeindruckt von den Querelen im Bund darüber, wie streng denn "Anfüttern" und "Schmieren" zu bestrafen sind, verschärft das Land Steiermark die Gangart: Auf Basis von Antikorruptionsbestimmungen im Dienstrecht hat die Landesamtsdirektion einen Leitfaden erlassen, an den sich alle Beamten und Vertragsbedienstete, Pädagogen, aber auch Lehrlinge, Praktikanten und Volontäre zu halten haben. Faustregel: Wer bei Einladungen und Geschenken Zweifel hat, soll sie nicht annehmen. "Man kann jederzeit bei uns nachfragen", ergänzt Landesamtsdirektor Helmut Hirt. Grundsätzlich untersagt sind Zuwendungen im Wert von mehr als 20 Euro. "Dieser Richtwert ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe", räumt Hirt ein, dass dieser Grenzwert ein steirischer ist. So oder so darf man im Landesdienst keine Freikarten annehmen, sich nicht auf eine Jagd oder zum Segeln einladen lassen und keine Rabatte oder Gegengeschäfte für sich und sein Umfeld akzeptieren beziehungsweise fordern. Kugelschreiber, Kalender und dergleichen darf man indes annehmen. Sich auf Kaffee und Mineralwasser, Kuchen und Frankfurter Würstel einladen zu lassen, fällt ebenso wenig unter das Kapitel Korruption. Ehrengeschenke (bei Jubiläen) lässt man - nach Rücksprache - ebenso gelten. Ansonsten drohen dienst- und strafrechtliche Konsequenzen.

Im Magistrat Graz strebern und trainieren Bedienstete unterdessen mit einem Antikorruptionsprogramm am Bildschirm, was man darf und was nicht. Egal auf welcher Ebene: Geld anzunehmen - auch Trinkgelder - ist für Bedienstete tabu.

THOMAS ROSSACHER

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Foto © Hoffmann

Helmut HirtFoto © Hoffmann

Fakten

"Als Grundregel gilt: Bei geringstem Zweifel ist größte Zurückhaltung geboten."
Helmut Hirt, Landesamtsdirektor, zitiert aus dem aktuellen Antikorruptionserlass

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