AK führt Musterprozess gegen Arbeit nach Bedarf
In einer Grazer Reinigungsfirma gibt es fast nur Teilzeitstellen, gearbeitet wird oftmals Vollzeit – ohne Zuschläge für die Mehrarbeit, mit geringem Urlaubs- und Krankengeld. Die AK strengt nun einen Musterprozess an.

Foto © APA/Sujet
Wie die AK am Freitag mitteilte, habe eine Reinigungsfirma eine Frau als Teilzeitkraft mit 15 Stunden angestellt, sie aber täglich Dienstzettel ausfüllen lassen, sodass sie meist auf 40 Wochenstunden - ohne Zuschläge - kam. Eine Vorgehensweise, die in dieser Branche, aber auch im Gastgewerbe und Handel nicht selten, aber "sittenwidrig" sei, so die AK.
An die Kammer gewandt hatte sich die Arbeitnehmerin, als sie nach einem längeren Krankenstand auffällig wenig Lohn überwiesen bekam. Wie sich herausstellte, hatte die Firma sie fast täglich neue Dienstzettel mit einer neuen Stundenanzahl unterschreiben lassen, um die Zuschläge zur Mehrarbeit zu umgehen, berichtete Jurist Robert Draxler: "Zeit, die Dokumente zu studieren, blieb nicht, teilweise unterschrieb die Frau noch in ihren Arbeitshandschuhen." So kam es, dass die Frau zwar in der Regel viel, meist 40 Stunden die Woche, gearbeitet hat, aber nie Zuschläge für Mehrarbeit bekam. Während ihrer Urlaube und auch während ihres längeren Krankenstandes bekam sie nur den Lohn für 15 Stunden. Mit einem Urteil am Landesgericht für Zivilrechtssachen geführten Prozess wird im Sommer gerechnet.















