Altstadtanwalt als Rute im Fenster wirkt
Auch 2011 keine Baubewilligungen nach negativen Gutachten der Grazer Altstadtkommission.
Der erst kürzlich für eine weitere, dreijährige Amtsperiode bestellte Altstadtanwalt Manfred Rupprecht sorgt weiterhin für ein behutsames Vorgehen der Grazer Baubehörde bei Bauverfahren in der Schutzzone. Wie aus dem in der letzten Sitzung des Landtages vorgelegten Tätigkeitsbericht hervorgeht, musste der Altstadtanwalt im vergangenen Jahr nur zwei Mal von seinem Berufungsrecht Gebrauch machen.
Letztlich ist in dem einen Fall, es ging um eine Werbetafel, das Projekt zurückgezogen worden, im zweiten Fall, bei der Solaranlage am Franziskanerkloster, das Projekt geändert worden. Insgesamt hat die Altstadtkommission (ASVK) im Jahr 2011 genau 694 Projekte zur Begutachtung beziehungsweise für Stellungnahmen vorgelegt bekommen. 390 Projekte wurden positiv begutachtet, 182 negativ. Bei 24 Bauvorhaben war die Stellungnahme teils positiv, teils negativ. 98 Begutachtungsverfahren waren mit Ende vorigen Jahres noch nicht abgeschlossen. Aber grundsätzlich hat es auch 2011 keine Bescheide trotz negativer ASVK-Stellungnahmen gegeben, wie es vor der Installierung des Altstadtanwaltes häufig vorgekommen ist. "Manchmal war das auch mit vielen Gesprächen und Mühen verbunden", erklärt Rupprecht die neue Qualität der Zusammenarbeit mit Behörde und Bauherren.
Wie der Altstadtanwalt berichtet, wurde auch eine enge Kooperation mit dem neu geschaffenen Fachbeirat für Baukultur außerhalb der Altstadtschutzzonen vereinbart. HANS ANDREJ
















