Schadenersatz für falsch beratene Anleger
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in drei Musterprozessen gegen Anlageberater Recht bekommen. Kleinanlegern wurden riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als "sicher" verkauft, ohne über die Risiken zu informieren.

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Der Grazer Vermögensberater Isamberth vermittelte zwei jungen Frauen, die einen Kredit für einen Wohnungskauf wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten Summe und überredete sie, das angesparte Kapital als Einmalerlag in Lebensversicherungen, zum Teil mit einer Laufzeit von 75 Jahren, zu investieren. Es wurde, vom OLG Linz bestätigt, rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt. Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" und die "Contectum Investment-Consulting GmbH" haben Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten.
Das Risiko von Kursverlusten bis zum Totalverlust wurde verschwiegen. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.











