Prozess: Krankenschwester monatelang gestalkt
Angestellter soll eine Krankenschwester gestalkt haben. Der Angeklagte leugnete die Tat, obwohl die Beweislage überzeugend ist. Die Verhandlung wurde vertagt. Der Verteidiger beantragt weitere Zeugen.

Foto © Fuchs/Sujet
Was die 35-jährige Krankenschwester ein Jahr lang erdulden musste, bezeichnet der Gesetztgeber farblos als "Vergehen der beharrlichen Verfolgung".
Sie und ihr Lebensgefährte wurden bis zu 15 Mal am Tag angerufen. Ihr Arbeitgeber bekam Mails: Sie veruntreue das Vermögen der Patienten. Auf ihren Namen wurden online Waren bestellt, die Zwei wurden auf "Flirtlines" angemeldet und mit einer Kontaktanzeige online bei einem Swingerclub registriert.
Allein, wer war der üble Stalker? "Ich nicht", behauptet der 43 Jahre alte Angeklagte. Das, obwohl er schon einmal im Verdacht war, die Frau zu verfolgen. Er zeigte seinerseits sie wegen Stalkings an.
Nun hat sich die Polizei viel Mühe gemacht und erhoben: Wenn er zu Hause war, kamen die Anrufe aus seinem Heimatort, war er in Graz, kamen sie von dort, jeweils kurz nachdem er die Firma verließ.
"Seit ich die Frau kenne, habe ich in meinem Leben keine Ruhe mehr", seufzt er. Irgendwer wolle ihm schaden und habe die Anrufe so gemacht, dass es so aussehe, als sei er es.
Übrigens, einer Rufdatenrückerfassung und Standortpeilung stimmt er nicht zu. Staatsanwalt Hansjörg Bacher sind da gesetzlich die Hände gebunden, da die Strafdrohung nur ein Jahr beträgt. Wenigstens haben die Belästigungen aufgehört, seit der Angeklagte von der Polizei kontaktiert wurde. "Die Beweislage ist schon erdrückend", gibt Richter Erik Nauta zu bedenken und empfiehlt eine Unterredung mit dem Verteidiger zwecks "Abstellens des Kindergartenverhaltens" und Geständnisses. Aber er fühlt sich völlig unschuldig: "Ich gehe sie aus dem Weg, wo ich kann." Gut, das ist nur sprachlich ein Fehler.
Vertagung. Der Verteidiger beantragt weitere Zeugen.

















