Harry Potter zaubert neue Altersstufen in Kinos
Was hat Harry Potter mit steirischen Landesgesetzen am Zauberhut? Mehr als der Kinogeher im ersten Moment glaubt: Das Potter-Fieber führte letztlich zu einer Gesetzesnovelle samt neuen Altersstufen.

Foto © APHarry Potter- Darsteller Daniel Radcliffe
Steirisches Kinogesetz wurde novelliert, damit Potter "ab 12" keine Hexerei mehr ist. Das düstere Harry-Potter-Finale wurde den Fans hierzulande erst ab zwölf Jahren zugemutet: Bloß gab es diese Altersfreigabe im Steirerland eigentlich nicht. Sondern bloß die Kategorien ab sechs, zehn, 14 und ab 16 Jahren. Der finale Kampf mit Lord Voldemort hätte streng genommen ab 14 Jahren in steirischen Kinos laufen sollen. Aber alles keine Hexerei, die Landesregierung hat nun das Steiermärkische Lichtspielgesetz (von 1983) novelliert. Inhalt: zwei zusätzliche Altersstufen, ab acht und zwölf. Damit können die Empfehlungen der Jugendmedienkommission (Unterrichts- und Kulturministerium) übernommen werden.
In einem weiteren Punkt ist die von ÖVP-Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann eingebrachte Gesetzesnovelle eine Vereinfachung für Kinogeher: So ist geregelt, dass Kinder und Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenen Kinofilme ansehen dürfen, deren Altersstufe um bis zu drei Jahre über dem Alter der Knirpse liegt. Ein Neunjähriger mit Aufsichtsperson darf also in einen Streifen ab zwölf. Ausgenommen sind Filme mit Jugendverbot.
















