Eltern sollen fürs Fernbleiben ihrer Kinder büßen
Grazer Vorstoß sorgt für Diskussionsstoff: Eltern von hartnäckigen Schulschwänzern soll die Familienbeihilfe gestrichen werden - im Sinne ihrer Kinder. Theoretisch können jetzt schon Strafen von bis zu 220 Euro fürs Schulschwänzen ausgesprochen werden.

Foto © KanizajSujetbild
Schwänzen ist nicht gleich schwänzen. Es gibt jene Schüler, die sich ab und zu eine unerlaubte Freistunde gönnen - laut einer Studie nehmen sich die Hälfte aller Schüler im Laufe ihrer Karriere diese Freiheit; und es gibt jene, die regelmäßig mehrere Tage oder gar Wochen am Stück fehlen - und als Folge häufig die Schule ohne Pflichtabschluss verlassen.
"Diese Kinder geraten leicht in eine Armuts- und Kriminalitätsspirale", sagt Georg Schröck, BZÖ-Gemeinderat in Graz. Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, hat er mit Unterstützung von ÖVP und FPÖ im Gemeinderat vergangenen Donnerstag einen Vorstoß unternommen: Hartnäckigen Schulschwänzern soll die Familienbeihilfe gestrichen werden. In Frankreich ist das bereits gelebte Praxis, in einer Petition fordert die Stadt Graz den Bund nun auf, es den Franzosen gleich zu tun.
Hohes Risiko bei Migranten
Die Hintergründe: Kinder arbeitsloser Eltern haben ein viermal, Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern ein fünfmal so hohes Risiko, ohne Abschluss von der Schule abzugehen. Und: Das Risiko von Migrantenkindern in erster Generation ist einer Studie zufolge siebenmal so hoch. Auch das Geschlecht spielt eine Rolle: Es verweigern mehr Burschen als Mädchen die Schule.
"Das ist ein Schaden für die Gesellschaft, aber in erster Linie ist es ein Schaden für das einzelne Kind selbst", sagt ÖVP-Gemeinderat Rene Schönberger.
Theoretisch können jetzt schon Strafen von bis zu 220 Euro fürs Schulschwänzen ausgesprochen werden. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz hat vor Kurzem eine Erhöhung auf 1500 Euro gefordert, in der Praxis wird aber so gut wie nie gestraft. VP-Mandatar Schönberger glaubt, den Grund zu kennen: "Das trifft in erster Linie sozial schwache Familien, die eine Strafe ohnehin nicht zahlen könnten. Wenn ihnen aber eine finanzielle Leistung gestrichen wird, schaut das schon anders aus."
Die Schule nehme Kontakt mit den Eltern auf, wenn Kinder fehlen. Reicht das nicht, komme die Jugendwohlfahrt zum Zug, heißt es aus dem Landesschulrat. Für Pflichtschüler gilt die Schulpflicht, verantwortlich sind die Eltern. Bei notorischen Schulschwänzern in höheren Schulen kann die Beurteilung ausgesetzt werden - im Extremfall werden sie von der Schule abgemeldet.
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Fakten
Was in Österreich diskutiert wird, gibt es in Frankreich bereits: Seit Jänner wird den Eltern von Schulschwänzern vorübergehend das Kindergeld gestrichen.
Fehlt ein Kind in Frankreich vier halbe Tage pro Monat unentschuldigt, muss der Direktor das der Schulaufsicht melden. Diese warnt dann die Familie. Bleibt das Kind weiterhin weg, wird das Kindergeld gestrichen. Es wird wieder gezahlt, wenn der Schüler einen weiteren Monat regelmäßig zur Schule kommt.

















