Postler öffnete Briefe und stahl daraus 4500 Euro
Der Steirer bekannte sich in vollem Umfang schuldig und hat den Schaden so weit wie möglich schon wieder gutgemacht. Die Verhandlung wurde am Dienstag vertagt - es war nämlich kein Verteidiger anwesend.

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Weil er zwischen Februar 2009 und Juni 2011 insgesamt 49 Mal Briefsendungen geöffnet und Geld entnommen hatte, musste sich ein ehemaliger Postbediensteter am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Er bekannte sich in vollem Umfang schuldig und hat den Schaden so weit wie möglich schon wieder gutgemacht. Die Verhandlung wurde buchstäblich im allerletzten Moment vertagt, da der Richter draufkam, dass doch ein Verteidiger benötigt wird.
"Größte Trottel der Welt"
Mit den Worten "Hier spricht der größte Trottel der Welt" hatte sich der Angeklagte telefonisch vor der Verhandlung bei Richter Günter Sprinzel gemeldet. Vor Gericht gab er sich ebenfalls völlig einsichtig, und obendrein noch nervlich ziemlich angegriffen. "Fühlen Sie sich schuldig?", fragte der Richter. "Ja, sicher", antwortete der 55-jährige ehemalige Postbedienstete. "Ich weiß nicht, wie das gekommen ist", versuchte er sein Verhalten zu erklären. "Wie heißt es so schön, Gelegenheit macht Diebe", griff der Richter in das Sprichwörter-Kästchen.
Bestehen blieb allerdings die Tatsache, dass der nunmehr gesundheitlich mitgenommene Steirer immerhin 49 Mal Briefe geöffnet und Geld entnommen hatte. Es handelte sich um Beträge zwischen fünf und 210 Euro, die nie ihr Ziel erreicht hatten. "So weit wie möglich habe ich das sofort bezahlt", schilderte der Angeklagte seine Schadenswiedergutmachung in der Höhe von 1.367 Euro. "Das ist jetzt ihre Fleißaufgabe, dass Sie die restlichen Geschädigten auch noch finden", meinte der sichtlich milde gestimmte Richter.
Dann wollte er das Urteil verkünden. "Vernehmen Sie das Urteil...", setzte der Richter bereits an, und alle erhoben sich von ihren Plätzen. "Nein, setzten Sie sich wieder", kam es überraschend. Die Zuhörer - eine nun wirklich interessiert lauschende Schulklasse - nahmen wieder Platz. Dann musste der Richter eingestehen, dass er übersehen hatte, dass bei einer Strafdrohung von über drei Jahren ein Verteidiger anwesend sein muss. Also wurde auf nächsten Dienstag vertagt. Bis dahin sollte sich ein Anwalt gefunden haben, dann steht einem Urteil hoffentlich nichts mehr im Wege.














