Strafe für Schlagerstar-Double heruntergesetzt
Eine Oberösterreicherin war wegen Betrugs zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil sie als Schlagerstar Michelle auftreten wollte. Ein Diskobesitzer hatte geglaubt, sie würde ihm einen Auftritt der echten Michelle vermitteln. Die Strafe wurde in der Berufung auf 15 Monate reduziert, weil der Schadenersatz inzwischen bezahlt ist.
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"Nur ein Foto", sagt Natascha Moreno leicht genervt im Gang des Oberlandesgerichtes Graz. Zu ihrer Berufungsverhandlung ist die Oberösterreicherin auf hohen Absätzen und in Begleitung von drei Security-Mitarbeitern gekommen. Die kämpfen in der Folge gegen eine einzige sichtbare Bedrohung: Sich ihre Langeweile allzu sehr anmerken zu lassen.
"Nur zur Klärung", sagt der Richter. "Sie sind als männlich oder als weiblich eingetragen?" - "Noch als männlich." Also wird die Sängerin (28) als Herr Florian N. angesprochen. Er akzeptiert es, bevorzugt aber "Sabine" oder gleich seinen/ihren Künstlernamen Natascha Moreno, die "neue Michelle".
Als "neue Michelle" ließ sie sich auch von zwei Kärntner Diskotheken buchen, die glaubten, die echte, die wahre Michelle engagiert zu haben. "Da haben die sich eher selber getäuscht, als dass sie getäuscht wurden", ist Verteidiger Karl Wampl überzeugt. Die "echte Michelle" kostet 10.000 bis 15.000 Euro für eine halbe Stunde, nicht 2200.
Betrugsabsicht
Dennoch erkannte das Landesgericht Klagenfurt eine Betrugsabsicht. Fotos von Michelle auf der Homepage von Natascha sprachen für Betrug. Und das belastete Vorleben mit vier Vorstrafen wegen Betrugs und Erpressung zumindest nicht dagegen. 18 Monate und 2200 Euro Schadenersatz verhängte das Erstgericht.
"Hätte ich die Absicht gehabt zu betrügen, dann hätte ich nicht so viel investiert", sagt Natascha in ihrem Schlusswort atemlos. Sie habe nur als Michelle-Double Plakate und Autogrammkarten gekauft und Tänzer gebucht. Und sie hat nicht 10.000 verlangt. "Weil ich eben die Natascha Moreno bin, weil ich nicht so viel wert bin. Weil ich kein Superstar bin."
Eh nicht: Der Schuldspruch bleibt, die Strafe wird auf 15 Monate reduziert, weil der Schadenersatz inzwischen bezahlt ist.


















