Fehlberatung: Grazer Vermögensberater verurteilt
Pensionsvorsorgemodell, das mit Fremdwährungskredit finanziert wurde, erwies sich als "bloße Fiktion". Wegen grob schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten wurde Firma nun zu Schadenersatz verdonnert.

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Im Zusammenhang mit den umstrittenen Fremdwährungskrediten liegt ein neues Urteil vor. Eine steirische Vermögensberatungsgesellschaft wurde vom Landesgericht Graz wegen grob schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten zu Schadenersatz verdonnert. Das Unternehmen hafte für das Scheitern eines Pensionsvorsorgemodells, das mit einem Fremdwährungskredit finanziert wurde, teilte das Konsumentenschutzministerium mit, in dessen Auftrag der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt hatte. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig.
Vermögensberater
Laut Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (S) handelt es sich hierbei um einen "besonders drastischen Fall an Fehlberatung durch ein Vermögensberatungsunternehmen. Die dadurch entstandenen Schäden dürfen nicht zu Lasten von unerfahrenen Konsumenten gehen", deponierte er in einer Aussendung am Dienstag.
Der Grazer Vermögensberater, der sich laut FirmenCompass bereits seit 2006 in Liquidation befindet, habe im Jahr 2005 einen Konsumenten zum Abschluss eines "Pro futura Vorsorgeplans" als private Pensionsvorsorge überredet. Der Plan habe die Aufnahme eines endfälligen Schweizer-Franken-Kredits im Gegenwert von damals 266.250 Euro beinhaltet, "der in der Folge von der Hypo Steiermark auch tatsächlich bewilligt wurde", so das Ministerium. Der Konsument, der über ein monatliches Einkommen von 1.300 Euro verfügt habe und lediglich 8.000 Euro für Veranlagung übrig gehabt habe, habe mit dem Kreditbetrag zwei fondsgebundene Lebensversicherungen mit Einmalerlag abgeschlossen und überdies Anteile an einem Aktienfonds erworben. Mit den drei Tilgungsträgern sollte der Kredit nach 20 Jahren zurückbezahlt und darüber hinaus ein Veranlagungsgewinn von 237.250 Euro als Pensionsvorsorge erwirtschaftet werden.
Dieses Modell habe aber "auf bloßen Fiktionen" beruht, deren Eintreten von vornherein völlig unwahrscheinlich gewesen sei, wie der vom Landesgericht Graz bestellte Sachverständige laut Ministerium feststellte. Bei den Tilgungsträgern sei man während der gesamten 20-jährigen Veranlagungsdauer von einer jährlichen Nettorendite von 6 Prozent ausgegangen und es sei unterstellt worden, dass es während dieser Zeit zu keinen Wechselkurs- und Zinssatzänderungen kommen würde.
Zudem habe das Gericht festgestellt, dass der Konsument keinerlei Erfahrungen mit Wertpapier- oder Fremdwährungsgeschäften hatte und dass er im persönlichen Beratungsgespräch nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt worden sei. "Risikohinweise waren nur in einem mehrseitigen Informationsblatt enthalten, das der Konsument aus Anlass der Unterfertigung des Kredits von der Bank erhielt." Das Landesgericht Graz habe die Vermögensberatungsgesellschaft zum Ersatz aller Schäden verurteilt, die dem Konsumenten aus dem Vorsorgemodell durch die bisherige negative Entwicklung der Tilgungsträger und durch den massiven Kursanstieg des Franken bereits entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen sollten.
Konsument
Ob der Konsument angesichts dessen, dass die Firma bereits vor Jahren aufgelöst wurde, tatsächlich Geld sehen wird? "Er hat sehr wohl Chancen, dass er noch etwas bekommt, weil eine Haftpflichtversicherung dahintersteht", sagte VKI-Experte Thomas Hirmke. Sozialminister Hundstorfer jedenfalls nahm das Urteil als Anlass, Banken erneut zur Umsicht bei Fremdwährungskrediten zu mahnen. Diese sollten "ihre persönliche Verantwortung" wahrnehmen und ihren Kunden "faire Angebote" machen. "Das Problem Fremdwährungskredit muss mit äußerster Bedachtnahme auf die jeweilige Situation der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Verhältnisse angegangen werden", so der Minister.

















