Kindergeld: Ex-Minister Haupt schließt sich Klage an
Frühere Sozialminister Haupt hat sich einer Klage der steirischen Organisation des "Katholischen Familienverbands" angeschlossen. Dieser drängt auf Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld und Rückforderungen.

Foto © APA I Jäger
Der Verband "Katholischen Familienverbands" ortet eine grobe Ungleichbehandlung und brachte in Vertretung eines Elternpaares über den Grazer Rechtsanwalt Martin Meier eine Klage der Gebietskrankenkasse ein. Am 4. Oktober findet am Landesgericht Graz ein erster Termin mit den Betroffenen statt, teilte Meier am Dienstag gegenüber der APA mit.
Der Fall wurde Anfang August bekannt: Eine steirische Familie - die Eltern haben sich die Betreuung des Babys vor Jahren geteilt - ist wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze mit einer Rückzahlungsaufforderung in der Höhe von 3.966 Euro für den Zeitraum 2007 konfrontiert. Hätte der eine Elternteil zu 100 Prozent gearbeitet, der andere gar nicht, wäre keine Rückzahlungsverpflichtung entstanden, sieht Meier eine Ungerechtigkeit.
Haupt: "Massive Verfassungswidrigkeit"
Der frühere Minister Haupt orte ebenfalls eine "massive" Verfassungswidrigkeit und habe sich deshalb der klagenden Partei angeschlossen, so der Rechtsanwalt. Meier verweist auf eine Weisung Haupts aus dem Jahr 2003, wonach das Überschreiten der Zuverdienstgrenze von damals 14.600 Euro nicht zu prüfen sei. Die Weisung wurde 2007 vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts allerdings als rechtswidrig kritisiert.
Nächsten Dienstag gibt es nun einen Termin beim Landesgericht Graz als Arbeits- und Sozialgericht, um den Fall zu erörtern, so Meier. Haupt schlägt laut Unterlagen die Einvernahme mehrerer Zeugen vor. Unter anderem soll Universitätsprofessor Wolfgang Mazal aussagen, denn dieser sei zum "klaren Ergebnis der Verfassungswidrigkeit der Zuverdienstgrenze" gekommen.
















