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Zuletzt aktualisiert: 27.09.2011 um 06:06 UhrKommentare

Strafen für "Parkplatz-Rambos"

Parksünder werden immer ausfälliger, doch vor Gericht landen die wenigsten. Parksheriffs wollen sich künftig mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2000 Euro zur Wehr setzen.

In Graz kontrollieren 130 Mitarbeiter die kostenpflichtigen Stellplätze

Foto © KKIn Graz kontrollieren 130 Mitarbeiter die kostenpflichtigen Stellplätze

Ihr Job ist kein Spaziergang: 130 Parksheriffs kontrollieren in der Landeshauptstadt mehr als 26.000 Bezahlparkplätze. Ab 1. November kommen noch zahllose Halte- und Parkverbote, die Behindertenparkplätze, Lade- und Abschleppzonen - kurzum der "ruhende Verkehr" im Stadtgebiet - dazu. Auch die Strafen für Parksünder werden kräftig erhöht: 25 Euro statt wie bisher 20 berappen ab 1. November Falschparker. Wer unterdessen in der Blauen und Grünen Zone widerrechtlich steht, der muss ab 2012 mit 24 Euro Strafe rechnen. Derzeit sind es 21,80 Euro.

Täglich beschimpft

Doch neue Aufgaben für Kontrollorgane sowie höhere Strafen sind nicht die einzigen Herausforderungen: Wie Parksheriffs berichten, werde der Ton auf den Straßen immer rauer. Wüste Beschimpfungen würden längst zum Alltag gehören. Ein wirksames Rezept dagegen habe man allerdings nicht.

"Wegen einer Beleidigung zu Gericht zu rennen, bringt in der Praxis nichts - die meisten Fälle werden eingestellt", schildert ein Parksheriff. Und die Polizei zu rufen, das helfe ebenso wenig. "Das Gericht ist eben zuständig. Häufig steht Aussage gegen Aussage, es braucht aber mehr als zwei Zeugen", relativiert man in der Bundespolizeidirektion Graz.

Aber es gibt ja noch das Landessicherheitsgesetz. Das sieht bei einer "Ehrenkränkung" (beschimpfen, verspotten und dergleichen) eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2000 Euro vor. Dieses Instrument soll "Parkplatz-Rambos" künftig zur Räson bringen. Der Leiter der Überwachung des Grazer Parkraumservice bestätigt derartige Überlegungen.

Schimpfwörter-Liste

Sogar an vorgefertigte Anzeigeformulare, wo man die gängigen Schimpfwörter nur noch ankreuzen muss, wird intern gedacht.

Über die Anzeige entscheidet dann übrigens nicht das Gericht, sondern als zuständige Bezirksbehörde der Magistrat Graz. Dort wird eine strenge Vorgehensweise sehr begrüßt: "Unsere Leute sind ja kein Freiwild."

THOMAS ROSSACHER

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