Der GAK macht Ernst
Die Grazer wollen einen Präzedenzfall schaffen und klagen nun einen Becherwerfer. Man rechnet mit einem Sieg vor Gericht. Sportlich geht es am Freitag gegen Wels.

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Rein sportlich sollte es für den GAK am Freitag im Auswärtsspiel beim Tabellenvorletzten Wels (19 Uhr) keinen Grund zur Klage geben. Die haben die Athletiker aber woanders eingebracht, nämlich vor Gericht. GAK-Rechtsvertreter Christian Hacker brachte nämlich Klage gegen jenen Mann ein, der im Frühjahr im Spiel gegen die Sturm Amateure einen Becher aufs Feld geworfen und damit den Schiedsrichterassistenten getroffen hatte. "Die Problematik ist nicht neu, auch der GAK wurde vielfach bestraft. Die Vereine haben das als notwendiges Übel angesehen, sie sind laut Regelwerk verpflichtet, alles unter Kontrolle zu haben." Doch der Geduldsfaden ist diesmal gerissen, der GAK handelt. "Es gibt in Deutschland zwei Präzedenzfälle und in der Schweiz einen. Da haben Vereine auf Regress geklagt und Recht bekommen."
Präzedenzfall
Dabei geht es dem GAK, der vom Werfer die damals vom Steirischen Fußballverband verhängten 1500 Euro Geldstrafe zurückhaben will, gar nicht unbedingt ums Geld. "Wir hoffen, dass wir Recht bekommen, weil das dann auch eine generalpräventive Wirkung hätte. Dann wissen die Leute, dass solch ein Wurf Konsequenzen hat. So wollen wir beitragen, das Klima und die Problematik in den Stadien zu verbessern. Wir haben uns ja verpflichtet, alles zu tun, was wir können."
Bis es so weit ist, wird es aber dauern. Hacker, der darauf baut, dass der Betroffene sowohl ein Delikt gesetzt als auch gegen die Hausordnung verstoßen hat, die er mit dem Kauf des Tickets akzeptierte, rechnet frühestens im November mit einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht. Hacker: "Wir sind gespannt. In Österreich ist so eine Entscheidung und so eine Verhandlung absolutes Neuland. Schauen wir, wie die Gerichte bei uns entscheiden."














