Das sollten Sie über die Kindergartentarife wissen
Der Start des Kindergartenjahres naht - es bringt für Eltern vor allem finanzielle Neuerungen. Denn mit dem Fall des Gratiskindergartens gibt es wieder Gebühren. Wichtige Fragen und Antworten dazu.

Foto © Darko Zeljkovic/FotoliaFür Eltern sind die Regeln des Kindergarten-Tarifsystems oft noch nicht ganz klar
Seit Anfang März ist klar: Der Gratiskindergarten, erst vor drei Jahren eingeführt, ist in weiten Teilen Geschichte. Eltern müssen wieder Beiträge zahlen. Neben dem Ärger über die kurzfristige Entscheidung blickten viele beim neuen Tarifmodell nicht durch. Vieles hat sich inzwischen gelöst, manche Fragen sind geblieben. Hier sind die wichtigsten Antworten:
1. Müssen alle Eltern Beiträge bezahlen?
ANTWORT: Nein, jene, deren Familien-Nettoeinkommen unter oder bei 1500 Euro liegt, sind befreit. Für alle anderen gibt es sozial gestaffelte Tarife. Ab einem Familieneinkommen von mehr als 2500 Euro ist der maximale monatliche Beitrag zu zahlen.
2. Wie sieht es mit den Fünfjährigen aus, für die es den bundesweiten Gratiskindergarten gibt?
ANTWORT: Fünfjährige besuchen weiterhin täglich bis zu sechs Stunden den Kindergarten kostenlos. Das gilt auch für Heilpädagogische Kindergärten, alterserweiterte Gruppen oder Kinderhäuser. Darüber hinausgehende Betreuung ist zu bezahlen. Auch dafür gibt es sozial gestaffelte Tarife, das System gleicht dem für jüngere Kinder.
3. An welchen zeitlichen Vorgaben orientiert sich das Kindergarten-Tarifsystem?
ANTWORT: Es gibt drei Zeitmodelle: Man kann sein Kind fünf bis sechs, sieben bis acht oder neun bis zehn Stunden täglich einschreiben. Zu zahlen sind jeweils sechs, acht oder zehn Stunden.
4. Sind Eltern, die Kinder betreuen lassen, an die vorgegebenen Kindergartenzeiten gebunden?
ANTWORT: Laut Büro von Landesrätin Elisabeth Grossman, ja. Eltern haben dafür zu sorgen, dass der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung regelmäßig erfolgt. Dies habe damit zu tun, dass es sich nicht einfach nur um Betreuungseinrichtungen, sondern um Bildungseinrichtungen handelt. Es sei aber etwa möglich, dass ein Kind eine Ganztagseinrichtung halbtags besucht.
5. Was, wenn es Geschwisterkinder gibt?
ANTWORT: Als Faustregel gilt: Ab dem zweiten Kind sinkt der Elternbeitrag um jeweils eine Stufe, sofern die Kinder noch im Haushalt leben und Familienbeihilfe bezogen wird. Spitzenverdiener profitieren in der Praxis allerdings nicht vom Bonus.
6. Warum gibt es für Tagesmütter andere Tarife?
ANTWORT: Dort kann die Betreuung laut Land flexibler sein, da es sich um eine "familienähnliche Situation" mit kleiner Gruppe handle. Verrechnet wird pro Kind und Stunde. Die Betreuung pro Kind sei zwar teurer, es werden dafür aber nur tatsächliche Betreuungsleistungen berücksichtigt.
7. Sind für Fünfjährige sechs Stunden pro Woche auch bei Tagesmüttern gratis?
ANTWORT: Nein, die Gratisbetreuung gilt nur für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen.
8. Gibt es eine zentrale Auflistung aller Tagesmütter?
ANTWORT: Nein, doch die Kinderdrehscheibe weiß in der Regel über freie Plätze Bescheid (www.kinderdrehscheibe.net).
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Für das kommende Kindergartenjahr endete die Anmeldefrist mit Anfang März. Kurz davor wurde das Ende des Gratiskindergartens beschlossen.
Ab Herbst 2011 müssen Eltern sozial gestaffelte Kindergartenbeiträge zahlen.
















