Viereinhalb Jahre für steirischen Vermögensberater
Zwei Wochen früher als geplant endet der Prozess um einen Anlagebetrug in Graz: Sein Geständnis erspart dem Angeklagten eine längere Haftstrafe.

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Intensives Nachdenken über das Wochenende in der U-Haft und das Studium der Verfahrensergebnisse der ersten Verhandlungswoche haben das Umdenken ermöglicht. Montag früh überraschte der Angeklagte das Gericht mit einem Geständnis: "Die Sicht meiner Mitarbeiter und der Kunden ist richtig. Ich fühle mich schuldig." Schuldig, in Kauf genommen zu haben, dass die Kunden durch seine Optionsgeschäfte ihr ganzes Geld verlieren. "Ihr Anlagemodell war also hoch spekulativ und riskant?", fragt Vorsitzender Martin Wolf zur Präzisierung nach. "Ja." Und er habe die Kunden nicht richtig über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt. Optionsgeschäfte wurden auf Kredit bei einer deutschen Bank durchgeführt, die Geschäfte wurden mit einer Bankgarantie auf die Immobilien der Kunden bei deren Hausbanken besichert. Als die Geschäfte 2008 in die Verlustzone rutschten, schloss der Angeklagte neue, noch riskantere Geschäfte ab, bis die deutsche Privatbank die Bankgarantien zog. Viele Kunden verloren alles, was sie besaßen.
Wetten auf Kredit
"Der Grundlagenfehler dieses Immobilien-Rendite-Modells war", erklärt Gutachter Fritz Kleiner, "dass den Kunden nicht gesagt wurde, dass sie einen Kredit auf ihre Wohnung aufnehmen." Eine Bankgarantie sehe aus "wie kein Kredit", sei aber genau das, "ein potenzieller Kredit. Sonst braucht man sie nicht." Optionsgeschäfte seien kompliziert, letztendlich aber einfach Wetten: "Wie Pferdewetten oder Roulettewetten." Auch die Hausbanken und die deutsche Privatbank hätten ihre Aufklärungspflicht vorsichtig formuliert "nicht sehr ernst genommen". Selbst Staatsanwalt Stefan Strahwald unterstellt dem Angeklagten, der selbst alles verloren hat, nicht, sich selbst bereichert zu haben. Dennoch bleibt unter dem Strich ein Schaden von rund sieben Millionen Euro. Der Staatsanwalt fordert eine Strafe, die "spürbar" über der Hälfte des Strafrahmens von ein bis zehn Jahren liegt.
Dieser Forderung kommt der Schöffensenat nicht nach: Er verhängt viereinhalb Jahre Haft. "Das Geständnis hat dem Angeklagten eineinhalb bis zwei Jahre erspart", erklärt Vorsitzender Martin Wolf in der Urteilsbegründung. Darüber denkt der jetzt drei Tage nach. Den Schaden der Kunden hat er zu 90 Prozent anerkannt. Zahlen wird er seine Schulden wohl nie können. Nicht mehr nachdenken muss der Staatsanwalt: Er meldete gleich Berufung an.













