Parkhaus bei Murpark korrekt
Oberster Gerichtshof entschied gegen die Shoppingcity Seiersberg.
Seit 2008 sind Rechtsanwälte der Shoppingcity Seiersberg mit jenen der Murpark-Betreiber und der städtischen Immobilientochter GBG im Clinch. Wie berichtet, sahen sich die Seiersberger im Wettbewerbsnachteil, da Graz in unmittelbarer Einkaufszentrumsnähe eine Park&Ride-Anlage (480 Stellplätze) und eine Straßenbahnverbindung errichtet hatte. Zudem: Sollte die Stadt die Anlage aufgeben, dann dürfen die Murpark-Macher (Spar-Gruppe) das Grundstück zum ursprünglichen Preis erwerben - mit dem Parkhaus als Draufgabe.
Seiersberg forderte, das Parkhaus zu sperren oder abzureißen, blitzte damit aber zwei Mal vor Gericht ab. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof, der nun gegen die Kläger entschied. Tenor: Der Murpark würde zwar gewisse Vorteile aus dem Parkhaus ziehen, die Anlage sei aber in erster Linie eine Infrastrukturmaßnahme und diene verkehrspolitischen Zwecken.
Seitenhieb von Seiersberg-Anwalt Peter Zöchbauer: "Nun liegt die Anleitung vor, wie man als Gemeinde einem Einkaufszentrum eine Garage hinstellen darf." THOMAS ROSSACHER

















