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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2011 um 06:00 UhrKommentare

Polizei muss Grazern Entschädigung bezahlen

Kontrolle von mehreren Grazern, die zu einer Demonstration nach Wien fahren wollten, hat Nachspiel. Polizeidirektion Graz muss nun rund 14.000 Euro Entschädigung zahlen. Die will sich nun wehren.

28. Jänner: Obwohl eine angekündigte Demo untersagt worden war, hatten sich letztlich laut Polizei etwa 300 Personen in Gürtelnähe in Wien versammelt

Foto © APA28. Jänner: Obwohl eine angekündigte Demo untersagt worden war, hatten sich letztlich laut Polizei etwa 300 Personen in Gürtelnähe in Wien versammelt

Ein Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenates sorgt bei der Polizei für Aufregung. Weil im Jänner mehrere Grazer, die zu einer Demonstration nach Wien fahren wollten, über Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) überprüft und kontrolliert wurden, muss die Polizeidirektion Graz rund 14.000 Euro Entschädigung leisten.

Personenkontrollen

Die Vorgeschichte: Das LVT hatte im Vorfeld des Balles des Wiener Korporationsrings (WKR, Wiener akademische Burschenschaft Olympia) eine anonyme Mail erhalten. Der Verfasser behauptete, in der Toilette eines Grazer Lokales Zeuge eines brisanten Gespräches zweier Männer geworden zu sein: Sie würden an einer Demo gegen den Ball teilnehmen und Sprengsätze nach Wien mitnehmen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung alarmierte die Grazer Polizei und ordnete Personenkontrollen und -überprüfungen an. Gesagt, getan: Die Beamten nahmen die Teilnehmer, die am 28. Jänner 2011 mit einem gemieteten Bus der Hochschülerschaft vom Grazer Bahnhof abfahren wollten, unter die Lupe. Sprengsätze wurde keine gefunden.

Dafür hagelte es Beschwerden. Acht Betroffene wollten sich mit der Vorgangsweise der Polizei nicht abfinden und kontaktierten den UVS. Dieser entschied zu ihren Gunsten: Ohne zu wissen, ob tatsächlich gefährliche Personen unter den Betroffenen sind, seien flächendeckende Identitätsfeststellungen unzulässig. Im Klartext: Diese Kontrollen waren laut UVS rechtswidrig. Außerdem ist im Bescheid von Brandsätzen, nicht von Sprengsätzen die Rede.

Zwischen einem Brandsatz und einem Sprengsatz sei aber ein wesentlicher Unterschied, sagt der Grazer Polizeidirektor Alexander Gaisch, zum Zeitpunkt der Kontrollen noch Chef des LVT. "Ein Sprengsatz kann während der Fahrt explodieren. Wir hatten Handlungsbedarf."

Der UVS sieht das anders: Es sei vorab nicht klar gewesen, dass die Beschwerdeführer an einer Demonstration, Veranstaltung oder an Ausschreitungen teilnehmen wollten. Außerdem seien die Durchsuchungen oberflächlich vorgenommen worden. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Identitätsfeststellung nur deshalb durchgeführt worden sei, um zu wissen, wer nach Wien fährt. Allen acht Beschwerdeführern wurde 1673,90 Euro Entschädigung zuerkannt.

Polizeidirektor Gaisch schließt den Weg zum Verwaltungsgerichtshof nicht aus. Das UVS-Urteil sei voller Fehler. "Hätten wir nichts getan und wäre etwas passiert, hätte es Kritik gehagelt. Wie hätten wir uns verhalten sollen? Darauf brauchen wir eine Antwort. Die haben wir bisher nicht. Deshalb überlege ich eine Amtsbeschwerde beim VGH."

HANS BREITEGGER

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