Uni Graz hat möglicherweise unerlaubt gentechnische Pflanzen angebaut
Pflanzen sollen noch dazu im öffentlich zugänglichen Teil der Gewächshäuser im Botanischen Garten kultiviert worden sein. Fall wird nun geprüft, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Foto © Scheriau
Aufregung herrscht an der Universität Graz um möglicherweise ohne Genehmigung angebaute gentechnisch veränderte Pflanzen. Sie sollen noch dazu im öffentlich zugänglichen Teil der Gewächshäuser im Botanischen Garten kultiviert worden sein. Vonseiten der Universität spricht man von einem "Versäumnis" und einem "definitivem Fehler, der nicht passieren hätte sollen". Die Versuche wurden vorerst gestoppt, hieß es am Dienstag.
Raps-, Tabak- und Arabidopsis-Pflanzen angebaut
Es seien gentechnisch veränderte Raps-, Tabak- und Arabidopsis-Pflanzen angebaut worden, bestätigte der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Carl Crailsheim, eine entsprechende Meldung von "G7 - Kleine Zeitung" vom Wochenende. Das Institut für Pflanzenwissenschaften der Universität Graz besitze eine ministerielle Berechtigung für ein gentechnischen Labor der Sicherheitsstufe 1 aus dem Jahr 2002, so Crailsheim. In diesem dürften Forschungen, bei denen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik von keinem oder nur einem vernachlässigbarem Risiko für die Sicherheit auszugehen ist, durchgeführt werden. Spezielle Lüftungsfilter seien nicht notwendig.
Vorgeschrieben ist aber, dass die Kultivierungsversuche in einem Bereich, der für unbefugte Personen nicht zugänglich ist, stattfinden. Das war in Graz nicht der Fall: "Wir müssen eingestehen, dass die Pflanzen nur durch eine Absperrkette vom übrigen Teil des botanischen Gartens getrennt waren. Das ist ein klares Versäumnis und ein definitiver Fehler, der nicht passieren hätte sollen", so der Dekan.
Die Berechtigung aus dem Jahr 2002 wurde für bestimmte Pflanzen ausgestellt. Für das aktuelle Projekt - das seit eineinhalb Jahren läuft - sei keine gesonderte Erlaubnis eingeholt worden, weil der Projektleiter davon ausgegangen ist, dass die Berechtigung auch die nunmehr angebauten Pflanzen umfasse. Das sei nicht der Fall, so Crailsheim. Man habe daher nach Bekanntwerden dieser "Fehlinterpretation" ein Ansuchen an das Gesundheitsministerium gestellt. Dieses hat auf das Ansuchen innerhalb von 45 Tagen zu reagieren, ansonsten gilt das Ansuchen als genehmigt - wovon der Dekan ausgeht. Bekannt geworden ist der Fall durch eine Anzeige eines Mitgliedes des Instituts, das eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt hatte. Der Fall werde geprüft, hieß es dazu vonseiten der Staatsanwaltschaft am Dienstag.
















