Polen wollten Professor erpressen: drei und zehn Jahre Haft
Einbrecher fanden bei einem Grazer Professor Kinderpornografie und wollten ihn erpressen und dann ermorden. Das Gericht verhängt Haftstrafen von zehn und drei Jahren.

Foto © APA/Sujet
Von den drei Tätern ist einer auf der Flucht. Der zweite (58) ist "in allen Anklagepunkten völlig unschuldig", sagt er. Und der dritte (27) fühlt sich "ein bisschen schuldig".
Im Sommer des Vorjahres brachen zwei Polen in das Haus eines Universitätsprofessors in Graz ein. Sie erbeuteten 17.400 Euro, Schmuck, einen Laptop und Festplatten. Darauf waren Tausende Dateien gespeichert: Fotos und Videos mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt.
Ihren jungen Mitbewohner sollen sie daraufhin gezwungen haben, das Einbruchsopfer mit Telefonanrufen zu erpressen, weil er am besten Deutsch sprach. "Ich wollte das nicht, aber ich hatte Angst, auch um meine Familie", sagt er Richter Erik Nauta. "Ich wusste, wozu die anderen fähig sind." - "Nämlich wozu?" - "Zu allem."
200.000 Euro wollte die Bande, ließ sich aber auf 50.000 herunterhandeln. Nach der Geldübergabe wollten sie den Professor angeblich mit einer Hacke erschlagen und sein Haus anzünden. "Zur Strafe", erzählt der Jüngere. Die Handschellen klickten vorher, denn der Professor und seine Frau gingen zur Polizei.
"Wenn es um Leib und Leben geht, ist das noch unangenehmer als die Angst vor der Polizei", erklärt der Professor - diesmal noch als Zeuge - dem Richter. Staatsanwalt Hansjörg Bacher führt gegen ihn wegen des kinderpornografischen Materials ein Ermittlungsverfahren, das ihn bald als Angeklagten ans Gericht zurückbringen dürfte. Die Polen aber haben sich wegen Erpressung und der Ältere auch für das Mordkomplott zu verantworten.
Er sei abgesehen von den vier Vorstrafen in Österreich unbescholten, erzählt dieser überraschend dem Gericht. 16 Vorstrafen in Polen hält ihm der Richter daraufhin vor. "Das ist alles verjährt!" - "Mir kommt vor, so alt können Sie gar nicht sein."
Alibi und Lügen
Gut, aber beim Einbruch war er nicht dabei, und das mit dem Mordkomplott ist nur ein "Hirngespinst" des anderen. Er habe ein Alibi: Er war in Polen. Leider kommt er mit den Monaten durcheinander: Juni? Juli? "Aber 2010 stimmt, oder?", fragt Staatsanwalt Hansjörg Bacher nach. "Ich fühle mich gekränkt, weil ich unterbrochen wurde", lässt der Angeklagte die Dolmetscherin übersetzen.
Die Axt habe er nicht für einen Mord gekauft, sondern er habe damit Äste gehackt. Das Gericht hat vorgebaut und einen Gutachter bestellt, der an der Axt keinerlei Gebrauchsspuren finden konnte. "Wir prüfen Ihr Alibi", sagt Richter Erik Nauta, "wir prüfen die Hacke, es kommt immer etwas dabei heraus, was für Sie nicht günstig ist."
Ähnlich ungünstig fällt das Urteil aus: zehn Jahre Haft, gegen die er beruft. Der Jüngere kommt mit drei Jahren davon, wovon er aber nur eines absitzen muss. Das Gericht honoriert seine Kooperation und seine Unbescholtenheit. Wenn er Glück hat, ist er schon bald wieder frei.

















