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Zuletzt aktualisiert: 06.03.2011 um 20:04 UhrKommentare

Kindergartenbeitrag ist absetzbar

Zwischen 36,5 und 50 Prozent des Kindergartenbeitrags können vom Finanzamt rückgefordert werden. Bei Mehrverdienern sind es bis zu 50 Prozent.

Foto © Fuchs/Sujet

GRAZ. Kinderbetreuungskosten sind seit dem 1. Jänner 2009 bis zu einer Höhe von 2300 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Ein Faktum, das für viele Steirer bisher kaum eine Rolle spielte, hatte das Land doch im Herbst 2008 den Gratiskindergarten eingeführt. Jetzt, da dieser Geschichte ist, gewinnt der Absetzbetrag für die Eltern aber wieder an Bedeutung. Bringt er doch bares Geld.

Lohnsteuerausgleich

Konkret müssen Eltern den Kindergartenbeitrag vorerst zwar zahlen. Nach Jahresende können sie sich aber einen Teil des Geldes über den Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückholen. Für die niedrigste Steuerklasse bedeutet das, dass 36, 5 Prozent zurückfließen können. Bei Mehrverdienern sind es bis zu 50 Prozent.

Zwei Beispiele: Verdient eine Familie nur knapp mehr als 1500 Euro, so kostet der Kindergartenplatz 24 Euro pro Monat, 288 Euro pro Jahr. Vom Finanzamt bekommt diese Familie gut 100 Euro zurück. Verdient eine Familie mehr als 2500 Euro, so kostet der Kindergartenplatz 200 Euro, 2400 Euro pro Jahr. Diese Familie kann für die steuerlich anerkannten 2300 Euro bis zu 1150 Euro zurückbekommen.

Für Finanzlandesrätin Bettina Vollath ist wichtig, dass diesen Vorteil auch alle nutzen können. Sie hofft, dass in Gesprächen mit Gemeinde- und Städtebund erreicht werden kann, dass alle Eltern automatisch die entsprechenden Bestätigungen zugesandt bekommen, die dann beim Finanzamt eingereicht werden müssen.

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