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Zuletzt aktualisiert: 23.02.2011 um 07:43 UhrKommentare

Parksünder landet jetzt im Arrest

Rund eineinhalb Jahre bezahlte junger Grazer keine Parkgebühr. Strafsumme liegt derzeit bei 77.000 Euro.

Eineinhalb Jahre zahlte der Sünder keine Parkgebühren. Strafzettel ignorierte er. Jetzt musste er dafür in den Arrest

Foto © Weichselbraun/SujetEineinhalb Jahre zahlte der Sünder keine Parkgebühren. Strafzettel ignorierte er. Jetzt musste er dafür in den Arrest

Hinter jenem notorischen Falschparker, der seit rund eineinhalb Jahren jedes Organmandat und jede Strafverfügung ignorierte (wir berichteten), haben sich vorige Woche die Tore des Polizeiarrests geschlossen. Für sechs Wochen bleibt er einmal hinter Gittern, ehe er auf Antrag für sechs Monate enthaftet werden muss. Um nach Ablauf der sechs Monate wieder für sechs Wochen in den Häfn zu müssen. Wenn inzwischen die Strafe nicht bezahlt wird.

Im Grazer Parkgebührenreferat und bei der Polizei kann man nur den Kopf schütteln über so viel Unverfrorenheit. "Es wäre für den jungen Mann ein Leichtes gewesen, sich eine Ausnahmegenehmigung zu besorgen, die für das ganze Jahr 210 Euro ausmacht", versteht Referatsleiter Gottfried Pobatschnig diese Sorglosigkeit nicht. Stattdessen habe er weiter Organmandate gesammelt, bis zu drei seien es im Tag gewesen.

Als man den Sünder endlich ausfindig gemacht habe, sei dieser immer wieder mit neuen Lügen und Versprechungen gekommen. "Der Mann hat erzählt, dass er das Fahrzeug für eine andere Person angemeldet hat. Er selbst besitzt ja nicht einmal einen Führerschein", berichtet Pobatschnig. Interessanterweise stehe das Auto aber jetzt immer am gleichen Platz, seit der Sünder in Haft ist. Außerdem habe er immer wieder behauptet, sein Chef werde die Strafe bezahlen. Tatsächlich ist der Mann aber arbeitslos gemeldet. Bis Dienstag haben sich Strafgelder in der Höhe von insgesamt 77.000 Euro angesammelt. Das bedeutet im Falle der Uneinbringlichkeit über 1300 Tage Ersatzarrest. Die Exekution des Fahrzeuges sei nicht sinnvoll, weil der Wert einfach zu gering sei, weiß der Referatschef. Abschleppen dürfe man ein angemeldetes Auto nicht.

HANS ANDREJ

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