Lehrer freigesprochen: Urteil rechtskräftig
Die Entscheidung der Geschworenen in Grazer Mordprozess war denkbar knapp: Sie entschieden mit vier zu vier Stimmen, was einen Freispruch bedeutete. Am Montag endete die Einspruchsfrist, Staatsanwaltschaft erhebt keine Rechtsmittel.
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Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Frist verstreichen lassen und keine Rechtsmittel erhoben. Der Freispruch des Grazer Lehrers von der Anklage des Mordes ist damit rechtskräftig. In der Nacht auf Donnerstag haben die Geschworenen mit Stimmengleichstand auf Freispruch entschieden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, bestätigt nun: "Wir machen nichts."
Messerstiche
Im Grazer Straflandesgericht war am vergangenen Donnerstag der Grazer Lehrer von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Erik Nauta) vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Der Pädagoge wurde beschuldigt, im November 2003 einen Pensionisten durch zahlreiche Messerstiche getötet zu haben. Für die Tat war bereits 2004 ein Türke verurteilt worden, der allerdings Jahre später den Lehrer beschuldigte. Dieser wurde bereits im Mai 2010 von den Geschworenen für schuldig befunden, doch die Richterin nahm damals die Entscheidung nicht an.
Unterbrechungen
Die Verhandlung begann im Oktober und wurde immer wieder unterbrochen. Der letzte Verhandlungstag am Donnerstag war lang und mühsam, wurden doch allein fünf Stunden lang nur die Aussagen des jungen Türken, der im Jahr 2009 Selbstmord begangen hatte, verlesen. Staatsanwältin Barbara Schwarz bezeichnete dabei den Lehrer einmal mehr als "religiösen Fanatiker" der Zeugen Jehovas. Er soll den Türken zu der Tat angestiftet haben, weil der Pensionist seine Religion beleidigt hatte. Der junge Mann hatte in seiner eigenen Verhandlung 2004 die Tat gestanden. Später erklärte er, er habe den Pensionisten nur mit einem Messer verletzt, dann soll nach seinen Angaben der Lehrer zugestochen haben. Anschließend wurde der Leiche auch noch der Daumen abgetrennt und in den Mund gesteckt. Dass der Tote auch noch mit einer Türschnalle geschändet wurde, sollte eine falsche Spur zu einer sexuell motivierten Tat legen, so die Staatsanwältin. Die Anklägerin gab auch der Überzeugung Ausdruck, dass es für die "Nachtathandlungen", also das Zurichten der Leiche und verwischen der Spuren, eine "gewisse Intelligenz" nötig gewesen wäre, über die zwar der Lehrer, nicht aber der Türke verfügt habe.
Verteidiger Gerald Ruhri meinte zum Motiv für eine falsche Beschuldigung seines Mandanten durch den Türken: "20 Jahre Gefängnis waren der Grund dafür." Seiner Meinung nach hatte der junge Mann die Tat nicht für Geld auf sich genommen. Er habe zwar 55.000 Euro von seinem Bekannten bekommen - laut Anklägerin ein Beweis für die Schuld des Lehrers - doch den Mord sehr wohl selbst begangen. Der Lehrer habe sich nur aus Mitleid um ihn gekümmert, so wie er sich um viele seiner Glaubensbrüder bei den Zeugen Jehovas gekümmert habe. "Die Sachbeweise geben keine Grundlage für eine Verurteilung", so der Anwalt.
Die Entscheidung der Geschworenen war denkbar knapp: Sie entschieden mit vier zu vier Stimmen, was einen Freispruch bedeutete. Der Angeklagte wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet.
















