Mordprozess gegen Lehrer: Verhandelt bis in die Nacht
Finale im Mordprozess gegen einen Grazer Lehrer. Sein Verteidiger beantragte sogar eine Hausdurchsuchung bei der Polizei. Das Urteil stand zu Redaktionsschluss noch aus.
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Vor die Spannung hat die Prozessregie die Langeweile gesetzt. Den gesamten Vormittag über wurden am Mittwoch Niederschriften verlesen. Erst am Nachmittag kommt im Mordprozess gegen den Grazer AHS-Lehrer Johann W. (58) Stimmung auf.
Verteidiger Gerald Ruhri bezweifelt, dass alle seinen Mandanten belastenden Briefe von der Polizei in dessen Wohnung gefunden worden sind. Die restlichen stammen angeblich aus dem alten Polizeiakt zum Mord im Jahr 2003, der laut Aussage der Kriminalisten unauffindbar ist.
"Ich beantrage, neuerlich Nachschau nach dem angeblich in Verstoß geratenen Akt zu halten und allenfalls eine Hausdurchsuchung im Landespolizeikommando durchzuführen." Theaterdonner für die Galerie, auf der auch einige Kriminalisten sitzen. Weshalb Ruhri beantragt, sie von der Verhandlung auszuschließen, weil sie womöglich noch als Zeugen gebraucht werden.
Außerdem solle die Anklägerin den SMS-Verkehr mit den Polizisten einstellen oder aber alle daran teilhaben lassen. Staatsanwältin Barbara Schwarz lässt es sich daraufhin nicht nehmen - ebenfalls für die Galerie -, die SMS zu verlesen, die sie bekommen hat: liebe Grüße von ihrem Mann. Das Publikum lacht kurz inmitten der Tragödie.
Die meiste Zeit über wird aber konzentriert und sachlich über den Vorwurf gegen Johann W. verhandelt. Ganz im Gegensatz zum letzten Verhandlungstag im Dezember, als die Emotionen zwischen Staatsanwältin und Verteidiger hochgingen und auch die Richterbank gereizt reagierte.
War es so, wie der inzwischen verstorbene Kurde Abdurrahim Polat, der wegen dieses Mordes zu 20 Jahren verurteilt wurde, in einem Brief schrieb? "W. hat mir 300.000 Euro versprochen. Dafür gehe ich ins Gefängnis."
Oder suchte er nach sechs Jahren Haft einfach nur den Weg in die Freiheit, indem er den Lehrer, der ihn als Seelsorger der Zeugen Jehovas betreute, beschuldigte, der eigentliche Mörder zu sein? Ein Mörder aus religiösem Wahn. "Schöneres als Freiheit gibt es nicht", schrieb Polat in einem anderen Brief aus der Haft.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich in erster Linie darauf, dass W. an Polat und dessen Familie nachweislich 50.000 Euro überwiesen hat. Die Verteidigung betont, dass es keinen direkten Tatbeweis gibt, der den Lehrer mit dem Mord in Verbindung bringt.
Hitzig wird die Verhandlung noch einmal, als der beisitzende Richter Martin Wolf den Angeklagten fragt, ob die Idee, dass der Polizeiakt unterschlagen worden sei, von ihm stamme oder von seinem Verteidiger. Ruhri springt erbost auf und beantragt, den Beisitzer als befangen zu erklären. Der Senat unter Richter Erik Nauta braucht nicht lange, um diesen Antrag abzuweisen. Wolf zieht die Frage zurück.
Der Abend ist schon fortgeschritten, als alle Anträge abgelehnt und die Plädoyers gehalten sind. Die Geschworenen sprechen sich gegen eine Vertagung aus und wollen noch am selben Abend zu einem Urteil kommen. Dieses stand zu Redaktionsschluss allerdings noch nicht fest.



















