Schwindel mit Bestätigungen
Zum Schein hat eine Beamtin Dutzende Osteuropäer in Graz angemeldet. Deren Ehepartner haben sich damit Bestätigungen erschlichen, um in Österreich arbeiten zu können. Das deckte nun das AMS auf.

Foto © KanizajGrazer Meldebeamtin im Visier der Ermittler
Bis zu 81 Personen jährlich waren in der bescheidenen Wohnung einer Grazer Meldebeamtin mit Hauptwohnsitz registriert. Die Frau wurde suspendiert. Bloß die Hintergründe ihres Tuns blieben lange verborgen. Der Durchbruch gelang nun dem AMS Steiermark: Man deckte einen systematischen, grenzübergreifenden Schwindel mit "Freizügigkeitsbestätigungen für Familienangehörige" auf. In zumindest 37 Fällen haben Slowenen und Ungarn mit der Scheinadresse hierzulande unerlaubt arbeiten können. Die Staatsanwaltschaft ist informiert.
Suspendierung
Wie AMS-Geschäftsführer Karl-Heinz Snobe schildert, hat man nach der Suspendierung der Meldebeamtin zu ermitteln begonnen. "Einen Datenwulst" habe man durchgearbeitet. Der Verdacht auf Missbrauch von Arbeitslosengeld konnte aber ausgeräumt werden: Alles sauber. "Mir ist sonst nichts aufgefallen", gesteht Snobe. Außer, dass sich unter den zum Schein Angemeldeten viele Eheleute befanden.
Die Fachleute für Ausländerbeschäftigung sahen noch einmal hin - und kamen einem Schwindel mit System auf die Schliche. Die Methode: Bürger aus neuen EU-Ländern haben beim AMS Graz korrekt um eine Freizügigkeitsbestätigung angesucht, um hierzulande arbeiten zu können. Das wäre auch den Gattinnen beziehungsweise Gatten möglich gewesen: Neben gültigen Papieren (Heiratsurkunde etc.) hätten sie noch einen gemeinsamen Wohnsitz in Österreich vorweisen müssen. Hier kommt die Beamtin ins Spiel: Sie soll die Eheleute bei sich zu Hause angemeldet haben. Die "Freizügigkeitsbestätigungen für Familienangehörige" war nur mehr Formsache. Nun werden alle Verfahren neu aufgerollt.
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DIE VORSCHRIFTEN
Durch die EU-Osterweiterung (2004) haben Bürger aus Polen, Ungarn, Slowenien, . . . leichter Zugang zum Arbeitsmarkt.
Hürden wurden freilich nicht alle beseitigt: So haben besagte Bürger (bis Mai 2011) um eine "Freizügigkeitsbestätigung" beim AMS anzusuchen.
Ehepartner erhalten eine solche Bestätigung ebenso, sofern es einen gemeinsamen Wohnsitz in Österreich gibt.

















