"Ich klage auch gegen Grazer Verbot"
Der Vinzi-Pfarrer geht mit den Befürwortern eines Bettelverbotes einmal mehr hart ins Gericht. Er kündigt an, auch die Grazer Variante eines Bettelverbots vor dem Höchstgericht zu bekämpfen.

Foto © ScheriauGrazer Vinzi-Pfarrer Wolfgang Pucher
"Scheinbar gibt es Menschen, die nicht ertragen können, dass sie im Überschwang ihrer Weihnachtseinkäufe leibhaftig auf die Not anderer hingewiesen werden", ärgert sich der Grazer Vinzi-Pfarrer Wolfgang Pucher, dass ein Bettelverbot just im Advent zum Thema wird: "Dabei vergisst man, dass hinter den um Hilfe bittenden Menschen immer auch viele Kinder stehen, die nicht nur zu wenig zu essen haben, sondern oft auch den Heiligen Abend in einer eiskalten Wohnung verbringen müssen."
Einmal mehr stellt sich Pucher, der seit Jahren slowakische Bettler betreut, gegen die von der Landespolitik ventilierte Einführung eines Bettelverbotes. Sollten SPÖ und ÖVP im Landtag ein solches beschließen, werde er auch rechtliche Schritte setzen.
Höchstrichter befasst
"Wir sind ja schon gegen das Salzburger Bettelverbot vors Höchstgericht gezogen." Entweder, so Pucher, kippe der Verfassungsgerichtshof dieses, bevor die Grazer Variante komme. Dann hätte sich Letztere erledigt. Oder er werde auch gegen das steirische Verbot rechtlich vorgehen. Er vertraut darauf, dass die österreichischen Höchstrichter dem Beispiel ihrer deutschen Kollegen folgen, die schon 1998 das Bettelverbot in Stuttgart gekippt haben (siehe rechts).
Auch Agnes Truger vom Welthaus der Diözese spricht sich gegen ein Verbot aus: "Betteln und Almosengeben ist als soziokultureller Bestandteil der Gesellschaft ein Zeichen der Solidarität zwischen Arm und Reich. Die Anwesenheit der Bettler ist ein Stachel im Fleisch, der uns an unsere Verantwortung Armen gegenüber erinnert." Es gelte, europäische Hilfsprojekte zu forcieren, um die prekäre Lage der Roma in Osteuropa mit bis zu 100 Prozent Arbeitslosigkeit und Diskriminierungen zu verbessern.
Dem neuerlichen Vorstoß der Landesfreiheitlichen für ein generelles Bettelverbot (wir berichteten) haben ja SPÖ und ÖVP mit ihren ohnehin laufenden Verhandlungen den Wind aus den Segeln genommen. Grünen-Landtagsabgeordnete Sabine Jungwirth kann nur den Kopf schütteln, dass zum 10-Jahr-Jubiläum der Menschenrechtsstadt Graz das alles überhaupt ein Thema ist. Sie hält ein generelles Verbot für verfassungsrechtlich bedenklich. Ein Standpunkt, den Pfarrer Pucher nun eben vor dem Höchstgericht beweisen will.
Features
BEISPIEL STUTTGART
Das Bettelverbot: Stuttgart hat 1994 ein generelles Bettelverbot eingeführt.
Die Nichtigkeitserklärung: 1998 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Bettelverbot für nichtig erklärt: Es gebe für ein generelles Verbot keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Stilles Betteln sei keine Störung der Sicherheit. Die Anwesenheit in Not geratener Menschen, die an die Hilfsbereitschaft von Passanten appellieren, müsse als Erscheinungsform des Zusammenlebens hingenommen werden.
















