Vier Jahre Haft für Geschäfte in Kurdistan
Grazer Geschäftsmann gesteht schweren gewerbsmäßigen Betrug in Millionenhöhe und erspart sich damit eine höhere Haftstrafe.

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"Was geben Sie denn nun für eine Erklärung ab?", fragt der Vorsitzende Richter Karl Buchgraber den Angeklagten Heinz Peter Platzer (46). Auf die Antwort muss er einige Zeit warten, denn davor wird noch heftig zwischen Staatsanwalt und Anwälten über Schadenssummen und Ansprüche der Geschädigten verhandelt. Aber dann: "Dass ich mich im Sinne der Anklage schuldig bekenne." So endet der Prozess um den Millionenbetrug des Grazer Geschäftsmannes mit einer heftig quietschenden Kehrtwendung. Seit einem Jahr sitzt er in U-Haft, immer hat er strikt geleugnet, mit windigen Irak-Geschäften seine Opfer um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro geschädigt zu haben. "Worin sehen Sie jetzt Ihre Schuld?", hakt der Richter nach. - "So wie der Staatsanwalt in seiner Anklage ausgeführt hat."
Geschäftspartner
Bis Dienstag hat Platzer ernsthaft daran festgehalten, dass der Bau eines ganzen Stadtteiles von Sulaymania ("Fort Knox), der Bau einer Bahnlinie in Kurdistan, ein Spital, Schulen, die Gründung einer Bank im Irak, eine Pipeline etc. etc. reale Geschäfte waren. Seinen Geschäftspartnern versprach der Geschäftsmann märchenhafte Gewinnmöglichkeiten von 1000 Prozent. In Wahrheit hat er schon mehrere Konkurse hinter sich und besitzt keinen Cent. Sein Firmengeflecht ist beeindruckend, aber pleite. Aber, wie ein Betrogener sagte: "Er hatte eine Überzeugungskraft, dass er sogar einen Stein überzeugen konnte."
Am Dienstag deutliche Anzeichen von Reue und Einsicht: "Ich bin kläglich gescheitert. Das ist mir bewusst." Zufrieden ist Staatsanwalt Heinrich Bubna-Litic, dessen Anklage von der Verteidigung wiederholt als schlecht und tendenziös bezeichnet wurde. "Sie sehen heute, dass alles, was in der Anklage steht, richtig ist." Platzer halte sich zwar für "superschlau, aber Geschäftsmann ist er keiner". Vier Jahre Haft verhängt der Schöffensenat für schweren gewerbsmäßigen Betrug und kleinere Delikte. Das dank Geständnis milde Urteil (Höchststrafe zehn Jahre) ist rechtskräftig. Einen Freispruch gibt es zum Betrug an einem Grazer Primar. Der hat durch den Angeklagten auch Hunderttausende Euro in den Wüstensand gesetzt, fühlt sich aber nicht betrogen.
















