Drogenhandel im Gefängnis: Vier Männer verurteilt
Drei Männer und eine Frau sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Suchtgifthandels vor Gericht gestanden. Ihre Taten flogen bereits zu Jahresbeginn auf. Nun setzte es Haftstrafen zwischen vier Monaten und zwei Jahren - die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Foto © APDie Angeklagten betrieben in der Karlau einen Suchtgifthandel
Drei Türken und eine Türkin sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Suchtgifthandels im Gefängnis verurteilt worden. Jahrelang sollen sie einen schwunghaften Handel mit Drogen aller Art in der Justizanstalt Graz-Karlau betrieben haben, bevor heuer zu Jahresbeginn alles aufflog. Über die angeklagte Türkin sowie ihren Freund, der als Freigänger das Gefängnis verlassen durfte, soll das Suchtgift in die Karlau gekommen sein.
Kkain
Die vier Angeklagten im Alter von 30 bis 42 Jahren haben in erster Linie mit Cannabis und Haschisch gehandelt, aber auch mit kleineren Mengen Kokain, Heroin sowie Amphetaminen. Die drei Männer, die Haftstrafen zwischen neun Jahren und lebenslang verbüßen, haben den Handel laut Staatsanwalt in der Strafanstalt organisiert. Die Frau besorgte demnach das Suchtgift aus Holland und brachte es ihnen zum Weitervertrieb.
Die finanzielle Abwicklung erfolgte über Bekannte der Insassen, die in Freiheit waren. Von ihnen soll die Frau auch immer wieder Geld zum Drogenankauf bekommen haben. Das Suchtgift kam laut Polizei durch "Bodypacking", also in Körperöffnungen versteckt, hinter die Gefängnismauern. Die Frau, die die Freundin eines der Angeklagten war, gab an, sie habe einen Teil des Suchtgifts auch "im BH versteckt". "Warum haben Sie das getan? Nur um ihm eine Freude zu machen?", fragte Richter Martin Wolf. "Er hat mich unter Druck gesetzt und mit mir geschrien", antwortete die Türkin.
Die Frau wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Der "Geldeintreiber" unter den drei Männern kam mit vier Monaten Haft davon, die anderen beiden wurden zu zehn Monaten und zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.














