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Zuletzt aktualisiert: 06.10.2010 um 12:41 UhrKommentare

"Die Zeit heilt nicht alle Wunden"

Anwältin will rund 650.000 Euro Entschädigung für einen Steirer erkämpfen, der mit zwölf Jahren in einem Grazer Internat sexuell missbraucht worden sein soll. Geklagt wird erstmals die Republik Österreich.

Missbrauch: Steirer will Republik klagen

Foto © Erwin ScheriauMissbrauch: Steirer will Republik klagen

Die Übergriffe sollen sich Anfang der 60er-Jahre in einem von der Katholischen Kirche in Graz geführten Internat zugetragen haben. Ein damals 12-Jähriger soll von einem Präfekten des Internats misssbraucht worden sein. Die Anwältin des heute 60 Jahre alten Steirers begründet die Klage mit den schrecklichen Erlebnissen in dem kirchlichen Internat, die das Leben des Mannes zerstört und schwere gesundheitliche Nachteile verursacht hätten - unter anderem ein Suizidversuch, 105.000 Euro Therapiekosten, ein abgebrochenes Technik-Studium sowie eine gescheiterte Ehe. Er habe aufwendige Therapien in Anspruch nehmen müssen, sein Studium wegen der psychischen Probleme abgebrochen und einen Suizidversuch unternommen, "den er glücklicherweise überlebt hat", so Anwältin Vera Weld. Dazu komme die berufliche Beeinträchtigung.

Verjährung

Strafrechtlich wäre der Missbrauch zwar verjährt, Weld will jedoch trotzdem Wiedergutmachungszahlungen für ihren Mandanten erkämpfen. Der Steirer habe erst nach seiner Pensionierung den Schritt gewagt, die Vorfälle publik zu machen. "Man weiß aus Erfahrung, dass Opfer oft lange Zeit brauchen, um sich zu outen", erklärt Weld, warum ihr Mandant erst nach Jahrzehnten mit seiner Leidensgeschichte an die Öffentlichkeit gehe. Wiedergutmachung auch jenseits von Verjährungsfristen müsse als Ausgleich für erlittenes Unrecht möglich sein, denn "die Zeit heilt nicht alle Wunden", so die Anwältin.

Konkordat

Anders als in bereits bekannten Fällen von Missbrauch in der Katholischen Kirche plant das Opfer rechtliche Schritte gegen die Republik Österreich: Weld fordert rund 650.000 Euro Entschädigung. Dass sie diese Forderung nicht an die Kirche, sondern an den Staat richtet, begründet die Anwältin mit dem Konkordat, einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Österreich. Der Staat habe demnach Verantwortung gegenüber Schülern auch in kirchlichen Einrichtungen. Darüberhinaus stellt Weld in Frage, ob das Konkordat überhaupt mit dem EU-Beitrittsvertrag vereinbar sei.

Bei der Finanzprokuratur, die die Republik Österreich vertritt, ist die Forderung des Steirers eingegangen. Bis knapp vor Weihnachten hat man dort nun Zeit "den Sachverhalt zu erheben". Erhält der Mann die geforderte Entschädigung nicht, steht der Republik Österreich eine Klage ins Haus.

APA/Red.

Konkordat

Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat und einer Religionsgemeinschaft. Konkordate unterliegen, da der Heilige Stuhl atypisches Völkerrechtssubjekt ist, dem Völkerrecht und sind insoweit vergleichbar mit völkerrechtlichen Verträgen zwischen Staaten.

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