Schleier-Verbot für Medizin-Studentinnen
Die Medizin-Universität Graz untersagt die Teilnahme an Seminaren und Übungen mit Gesichtsschleier. Sie reagiert damit auf erste konkrete Anlassfälle bei Studentinnen. Das Verbot wird mit fachlichen Erfordernissen begründet.

Foto © APVerschleierte Studentinnen gibt es in Graz vorerst nur vereinzelt
Ein heikler Rundbrief erreicht dieser Tage die Lehrenden an der Medizinischen Universität Graz (MUG): Darin wird festgelegt, dass Studierende mit Gesichtsschleier zwar Vorlesungen besuchen dürfen, aber zu bestimmten Übungen und Seminaren nicht zugelassen sind. Der Hintergrund: Bereits im vergangenen Frühjahr kam es zu Schwierigkeiten, weil eine Studentin ihren Schleier an der MUG nicht ablegen wollte.
"Wir haben Situationen, wo wir eine Vollverschleierung nicht dulden können", sagt der MUG-Vizerektor für die Lehre, Gilbert Reibnegger. Das Verbot soll für drei Bereiche gelten: erstens für die Teilnahme an Prüfungen, zweitens für "Übungen und Seminare mit immanentem Prüfungscharakter", drittens für die Lehre im klinischen Bereich, wo die Studentin direkt in Kontakt mit Patienten steht.
Kopftuch kein Problem
Reibnegger und MUG-Rektor Josef Smolle betonen, dass es dabei keinesfalls um eine religiöse Bewertung gehe. Die Uni habe sich zur Gleichbehandlung verpflichtet und pflege Toleranz gegenüber religiösen Symbolen. Das Tragen eines Kopftuches etwa sei kein Problem. Smolle: "Es geht um rein fachliche Erwägungen. Das biopsychosoziale Verständnis von Krankheit bedingt ein Zusammenwirken von Arzt und Patient. Da spielt die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht eine große Rolle."
Praktische Erfahrung mit dem heiklen Thema haben Professor Josef Egger und Leopold Wurst von der Grazer Uni-Klinik für Medizinische Psychologie: Im Pflichtseminar "Psychosoziale Medizin", wo die Verständigung zwischen Arzt und Patient trainiert wird, saß im Frühjahr eine Studentin mit Gesichtsschleier, die zudem wenig Aktivität zeigte. "Sie hat erklärt, es sei ihr aus kulturellen Gründen aufgetragen, sich nicht anders zu zeigen", berichtet Egger. Letztlich sei es dann doch gelungen, die Studentin zum Ablegen des Schleiers zu bewegen. Der nächste Fall dürfte unmittelbar bevorstehen, da eine voll verschleierte Studentin mit Oktober in die klinische Ausbildungsphase tritt. Deshalb soll es nun einheitliche Regeln geben.
Der Integrationsbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Omar Al-Rawi, hat mit dem Schleierverbot in dieser Form kein Problem: "Eine Ärztin kann sowieso nicht mit Schleier arbeiten, das ist für mich klar."














