Versuchter Mord an Ex-Frau: Zwölf Jahre Haft
Wollte der Ex-Mann seine Familie in die Luft jagen oder nur sich selbst töten? Die Geschworenen sprechen ihn nur des Mordversuchs an seiner Frau schuldig. Urteil nicht rechtskräftig.
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Verteidiger Gerald Ruhri bedankt sich beim Staatsanwalt artig für den sachlichen Anklagevortrag. Staatsanwalt Stefan Strahwald hat zuvor immerhin geschildert, wie der Angeklagte Geza K. (43) am Morgen des 11. April in Fernitz ins Haus seiner Ex-Frau geschlichen ist und im Keller eine Gasleitung angesägt hat. Anschließend wollte er die Frau in den Keller locken. Als das misslang, lief er, während die Frau mit ihren zwei Kindern und einem Neffen die Flucht ergriff, allein hinunter. "Lena, Lena", rief er, "wenn du nicht herunterkommst, jage ich das Haus in die Luft!"
Stattdessen ging er aber wieder hinauf, weckte ein Nachbarskind, das ebenfalls im Haus übernachtet hatte, schickte es hinaus und durchsuchte alle Räume. Erst dann entzündete er im Keller wirklich das Gas-Luft-Gemisch. Er selbst wurde verletzt, das Haus schwer beschädigt.
Hypothese
Das, meint der Verteidiger, sind die Fakten. Der Rest sei aber nur die Arbeitshypothese der Anklage, die von mehrfachem Mordversuch ausgeht. "Mein Mandant hatte beschlossen, sich selbst zu töten, nicht seine Familie. Davor wollte er eine letzte Aussprache und die Gewissheit, dass seine Frau nicht zu ihm zurückkehrt."
"Nicht schuldig für den Mordversuch", verantwortet sich Geza K. Er habe die Scheidung von seiner Frau nicht verkraftet und zuletzt keinen Sinn mehr im Leben gesehen. "Jedes Einatmen fiel mir schwer." In den Morgenstunden dachte er: "Es ist ein schöner Tag zum Sterben." Seine Frau habe er in den Keller locken wollen, damit sie die angesägte Gasleitung sieht. "Sonst hätte sie mich in keinem Fall ernst genommen."
"Welcher Eindruck bleibt den Kindern, wenn sich ihr Vater in ihrem Haus umbringt?", fragt der Vorsitzende Richter Günter Sprinzel. "Das", schluchzt der Angeklagte, "ist mir erst später bewusst geworden." Der Selbstmord habe in dem Haus und sofort nach der Aussprache stattfinden müssen, weil er Angst gehabt habe, "dass mich sonst jemand hindert".
Also zündete er eines der mitgebrachten Feuerzeuge an. Die Explosion verletzt ihn, tötet ihn aber nicht. "Ich lief davon, sprang in die Mur in der Hoffnung auf Herzstillstand." Stattdessen wurde er aufgegriffen und verhaftet.
Die Aussage vor der Polizei, er habe den möglichen Tod seiner Frau in Kauf genommen, nimmt er zurück. "Ich bin im Krankenhaus gelegen, ich war müde und voll mit Medikamenten". Seine Frau habe er keineswegs töten wollen.
Dem glauben die Geschworenen nicht. Geza K. wird des versuchten Mordes an seiner Exfrau, der Nötigung und der schweren Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Freigesprochen wird er vom Vorwurf, er habe versucht, auch die Kinder zu töten. Das Urteil, zwölf Jahre Haft, ist noch nicht rechtskräftig.



















